BAD AACHEN 05-2019

18 | B AD A ACHEN 05/19 EUROPAWAHL 2019 D as Europäische Parlament wird alle fünf Jahre gewählt und zählt aktuell 751 Abgeordnete, davon 96 aus Deutschland (12,8 Pro- zent). Damit entfallen auf Deutschland die meisten Mandate im Vergleich aller 28 EU-Mitgliedstaaten. Den kleinsten Anteil erreichen dabei Estland, Luxemburg, Malta und Zypern mit jeweils nur sechs Abgeordneten. Wann wird gewählt? Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat als Wahltermin in Deutschland Sonntag, 26. Mai, bestimmt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auch Briefwahl ist möglich (s. unten). Wer darf wählen? Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem der anderen 27 EU-Mitgliedstaaten wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahl- recht ausgeschlossen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch im übrigen Ausland lebende volljährige Deutsche wahlberechtigt sein. Darüber hinaus sind Staatsangehörige der EU-Mit- gliedstaaten (Unionsbürger), sofern sie in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt wie Deutsche. Wie wird gewählt? Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl versenden die Gemeindebehörden die Benachrichtigungen, die spätestens am 21. Tag vor der Wahl vorliegen müssen. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhal- ten hat, sollte sich daher unbedingt mit der zuständigen Gemeinde in Verbindung setzen. Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat nur eine Stimme, die sie/er einer bestimmten Liste geben kann. Wahlkreise, in denen Kandi- daten direkt gewählt werden könnten, gibt es bei der Europawahl nicht. Die auf Deutschland entfallenden 96 Mandate werden auf die Listen gemäß den von ihnen errungenen Stimmen verteilt. Es handelt sich folglich um eine reine Verhältniswahl mit Listenwahl- vorschlägen von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen. Der Brexit hat nach dem Beschluss des Europäischen Rates vom 29. Juni 2018 keine Auswirkungen auf die Anzahl der Sitze. Wer per Briefwahl abstimmen möchte, sollte seinen Antrag auf einen Wahlschein so frühzeitig wie möglich stellen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, der ausgefüllt zurückgesendet werden muss. Ein Antrag auf einen Wahlschein ist jedoch auch davon unabhängig möglich, muss aber bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18 Uhr beantragt werden. Europa hat die Wahl Am Sonntag, 26. Mai, wählen die Bürger der EU zum neunten Mal das Europäische Parlament. Noch nie war es so wichtig, über die Zukunft Europas abzustimmen. B AD A ACHEN sagt, wie’s in Aachen geht.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTM5Mjg=