Jahresbericht 2016

23 IV. Rechtliche Rahmenbedingungen strategie nicht länger verfolgen können, müssten überle- gen, ihre Anlagen in Richtung risikoreichere Investitionen zu lenken. Das kann nicht das Ziel der Regulierung sein. AnaCredit Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2016 die Einführung eines europäischen Kreditregisters „Analytical Credit Dataset (AnaCredit)“ beschlossen. Vorgesehen ist eine neuartige Erhebungsme- thodik auf Einzelkreditebene („Loan-by-Loan“). Das Ziel der Aufsicht ist es, einen umfassenden, granularen Datensatz für Auswertungszwecke zu erhalten. Das heißt, die Institute sind verpflichtet, auf der Ebene eines einzelnen Kredits und Kreditnehmers zahlreiche Daten zu erheben und zu melden. Damit kommen auf die Institute neue Pflichten und Anfor- derungen zu. Die ersten Daten sind von den Instituten am 31. Januar 2018 an die Deutsche Bundesbank zu melden. Derzeit lau- fen bei den Instituten die Vorarbeiten auf Hochtouren, um die Pflichten ab 2018 zu erfüllen. Die Europäische Zentral- bank und die Deutsche Bundesbank räumen ein, dass mit dem Aufbau und dem Betreiben von AnaCredit zusätzliche Kosten auf die Institute zukommen, da IT-Infrastruktur, Pro- zesse und Meldewesen der Institute umfassend anzupas- sen sind. Die EZB und die deutsche Aufsicht sind aufgerufen, mit der Einführung von AnaCredit bestehende Meldepflichten auf Entbehrlichkeit zu prüfen, um das ausufernde Meldewesen wieder einzuschränken. In Betracht kommt beispielsweise das deutsche Millionenkreditmeldewesen. Ausblick Neben den genannten Regulierungsmaßnahmen entwi- ckeln Baseler Ausschuss, EBA, EZB und EU bereits weitere Maßnahmen. Es ist zu erwarten, dass die aktuelle Überar- beitung des CRR/CRD-IV-Pakets nur einen Zwischenschritt darstellt. Insgesamt sind die regulatorischen Anforderun- gen seit der Finanzkrise sowohl in der Menge als auch der Frequenz sprunghaft gestiegen. Eine möglichst umfassende Sichtung und Analyse dieser Regulierungsflut sowie die anschließende geordnete operative Umsetzung stellt alle Institute vor immer größere Herausforderungen. Gerade für die Bausparkassen mit ihrem risikoarmen, kleinteiligen Geschäftsmodell erscheinen zahlreiche Regelungen überdi- mensioniert. Die Sorge vor den Auswirkungen und Kosten einer überdi- mensionierten Regulierung ist inzwischen bei den Verant- wortlichen in der Politik angekommen. Aufgabe ist es nun, mit sachgerechten Maßnahmen eine Entlastung insbeson- dere der kleinen und risikoarmen Institute herbeizuführen. Eine Möglichkeit zur risikoadäquaten Regulierung bietet das vom DSGV vorgeschlagene Modell einer „Small and Simple Banking Box“, das auf dem bereits bestehenden auf- sichtlichen Risikobeurteilungsprozess der EBA aufbaut. Danach würden die Institute nach ihrem Risikogehalt und ihrer Systemrelevanz reguliert. Dieser Ansatz wird von den Landesbausparkassen voll unterstützt. Europäische Einlagen(ver)sicherung – EDIS Die EU-Kommission hat im November 2015 einen Verord- nungsvorschlag vorgelegt, der darauf abzielt, bis 2024 aus den bestehenden, kurz zuvor durch die neue europäische Einlagensicherungsrichtlinie zukunftsfest gemachten, nati- onalen Einlagensicherungen ein neues europäisches Einlagen(ver)sicherungssystem zu schaffen („EDIS – Euro- pean Deposit Insurance Scheme“). Dies soll laut des Kom- missionsvorschlags in drei Stufen erfolgen: Für die teilneh- menden nationalen Einlagensicherungssysteme soll in einem ersten Zeitraum von drei Jahren eine Rückversiche- rung geschaffen werden, in einer zweiten Phase von vier Jahren soll es eine Mitversicherung geben und schließlich soll für sie ein voller Versicherungsschutz geschaffen wer- den. Im Rahmen der Vergemeinschaftung soll ein europäi- scher Einlagensicherungsfonds („DIF – Deposit Insurance Fund“) etabliert werden, in den sukzessiv die Mittel aus den nationalen Einlagensicherungen übertragen werden. Der seit Anfang November 2016 vorliegende Bericht der niederländischen Berichterstatterin Esther de Lange (MdEP der EVP) für den ECON-Ausschuss sieht dagegen von einer Vollvergemeinschaftung der Sicherungsmittel ab und geht

RkJQdWJsaXNoZXIy MTM5Mjg=