Jahresbericht 2020
17 III. WOHNUNGSBAU UND WOHNUNGSPOLITIK Die Wohnraumoffensive Wohnungsmangel, steigende Mieten und Preise – die hiesige Wohnmisere war eines der großen Probleme, das die noch amtie- rende Bundesregierung anpacken wollte und auch angepackt hat. Die Initiative bekam das Label „Wohnraumoffensive“. Aber ver- dient sie es auch? Eine Übersicht über das Erreichte: Bauen generell Die Vorschläge der von der Bundesregierung einberufenen Baulandkommission mündeten in das inzwischen in Kraft getretene Baulandmobilisierungsgesetz. Es sieht unter ande- ren Vorkaufsrechte für Kommunen vor, ermöglicht es diesen, Baugebote durchzusetzen und erleichtert es, in der Nähe von landwirtschaftlichen Flächen und an Ortsrändern zu bauen. Die Grundsteuerreform verschafft den Ländern Gestal- tungsspielraum, der auch zur Mobilisierung von Bauland genutzt werden kann. Dazu zählt insbesondere die Einfüh- rung einer Grundsteuer C, also eines erhöhten Hebesatzes für unbebautes, aber baureifes Land. Die Vereinfachung des Bauordnungsrechts kommt voran, ebenso die Digitalisierung von Bauanträgen. Serielles und modulares Bauen wird erprobt. Die Berufsausbildungen in der Bauwirtschaft werden modernisiert, um den Fachkräfteengpass zu beseitigen. Dazu soll auch das seit März 2020 geltende Fachkräfteein- wanderungsgesetz beitragen. Für die Städtebauförderung sind jährlich 790Millionen Euro vorgesehen, sie wurde ergänzt um ein Programm zum Erhalt und zur Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen. Wohnen zur Miete Der Bund stellt von 2020 bis 2024 jährlich 1Milliarde Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit. Öffentlicher Grund wird für den sozialen Wohnungsbau verbilligt abgegeben. Der frei finanzierte Mietwohnungsbau profitiert bis 2021 von einer Sonderabschreibung der Baukosten von 5 Prozent über vier Jahre. Es gilt dabei eine Baukostenobergrenze. Das Bereitstellen von Mitarbeiterwohnungen wird steuer- lich begünstigt. Es gelten striktere Mietregulierungen unter anderem durch die Mietpreisbremse und Mietspiegelreformen. Das Wohngeld wurde erhöht und wird ab 2022 regelmäßig angepasst (Es kommt als „Lastenzuschuss“ auch Eigentümern zugute). Wohnen in Eigentum Das Baukindergeld hat Familien den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum erleichtert, insgesamt wurden dafür knapp 10Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Der Stichtag für Kaufverträge und Baugenehmigungen wurde bis zum 31. März 2021 verlängert. Seit Anfang 2021 gelten erhöhte Einkommensgrenzen, Förder- höchstbeträge und Fördersätze für die Wohnungsbauprämie. Der altersgerechte Umbau von Wohnungen (auch für Mie- ter) und energetische Modernisierungen werden stärker gefördert. Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird gefördert. Die Maklerprovision wird hälftig zwischen Käufer und Ver- käufer geteilt, wenn beide Parteien oder der Verkäufer die Vermittlung beauftragt haben. Ein Wermutstropfen für die Wohneigentumsbildung ist die im Zuge des Baulandmobilisierungsgesetzes beschlossene Begrenzung der Umwandlung von Mietshäusern in Eigen- tumswohnungen.
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