Jahresbericht 2020
29 V. REGULATORIK Floor-Regelungen sowie zum Risikogewicht für nachrangige Forderungen (z. B. TLAC/MREL-Verbindlichkeiten) Stellung genommen. Die Europäische Kommission hat zwischenzeit- lich bekannt gegeben, dass im Herbst 2021 ein Legislativ- vorschlag zur Umsetzung von Basel IV veröffentlicht werden soll. Leitlinien zu Moratorien vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise Die COVID-19-Pandemie hat die gesamte Weltbevölkerung schwer getroffen. Um die Gesundheit der Menschen zu schützen, haben viele Regierungen und Behörden rund um den Globus Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ergriffen. Zu diesen Maßnahmen gehörte auch das Stillle- gen von Teilen des Wirtschaftslebens. In diesem Zuge verlo- ren Menschen ihre Arbeitstätigkeit oder mussten über län- gere Zeiträume mit Kurzarbeitergeld über die Runden kom- men. Um Menschen mit einem geminderten Einkommen bei ihren Kreditverpflichtungen zu entlasten, hat die Euro- päische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) am 2. April 2020 „Leitlinien zu gesetzlichen Moratorien und Moratorien ohne Gesetzesform für Darlehenszahlungen vor dem Hinter- grund der COVID-19-Krise“ erlassen. Auf Grundlage dieser Leitlinien konnten Kreditinstitute ihren Kreditkunden auch außerhalb von gesetzlich angeordneten Moratorien Zah- lungsentlastungen anbieten, sogenannte nicht-legislative Moratorien. Die Landesbausparkassen haben zugunsten ihrer Bausparer diese Möglichkeit genutzt. Kunden aller Landesbausparkassen konnten ihre Tilgungsraten für einen Zeitraum von 6 bis 9 Monaten vollständig aussetzen und so ihre finanziellen Lasten mildern. Darüber hinaus boten die Landesbausparkassen ihren Kunden auch außerhalb des nicht-legislativen Moratoriums individuelle Kreditanpas- sungen an, beispielsweise eine dauerhafte Absenkung der Darlehensraten Zinsänderungsrisiko Mehrere Arbeitsgruppen der EBA haben im September 2020 auf Grundlage der CRD V in den Artikeln 84 und 98 erhalte- nen Mandate ihre Arbeiten zur weiteren Konkretisierung der in der CRR II und CRD V definierten Anforderungen zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch („Interest Rate Risk in the Banking Book“ – IRRBB) aufgenommen. Dabei geht es um die Erarbeitung regulatorischer technischer Standards (RTS) für den aufsichtlichen Standardansatz und für den barwertigen und periodischen Ausreißertest sowie um die Erarbeitung von Leitlinien zu Anforderungen an interne Risikomessung und -systeme. Diese Leitlinien werden neben dem eigentlichen IRRBB auch das Credit-Spread-Risiko im Bankbuch („Credit Spread Risk in the Banking Book“ – CSRBB). Die Konsultation der Entwürfe wird nach derzeitigem Erkenntnisstand voraussichtlich zwischen Juli und Septem- ber dieses Jahres erfolgen. Die finalen Entwürfe der regula- torischen technischen Standards und Guidelines sollen bis Ende März 2022 veröffentlicht werden. Die Landesbausparkassen werden den anstehenden Kon- sultationsprozess eng begleiten und sich für eine sachge- rechte Berücksichtigung der Besonderheiten des Geschäfts- modells der Bausparkassen einsetzen. Europäische Einlagensicherung (EDIS) Die Europäische Kommission legte im November 2015 einen Verordnungsvorschlag vor, der darauf abzielt, bis 2024 aus den bestehenden nationalen Einlagensicherungen ein neues, europäisches Einlagensicherungssystem zu schaffen (European Deposit Insurance Scheme – EDIS). Laut dem Kommissionsvorschlag sollte die Einführung von EDIS in drei Etappen erfolgen. Im Rahmen der Vergemeinschaftung wäre ein europäischer Einlagensicherungsfonds (Deposit Insurance Fund – DIF) zu etablieren, in den sukzessiv die Mittel aus den nationalen Einlagensicherungen übertragen werden. Dem Kommissionsvorschlag folgten bis heute viele teils kontrovers geführte Diskussionen über Sinn, Möglich- keiten und Gerechtigkeit eines europäischen Einlagensiche- rungssystems. Eine mehrheitsfähige politische Lösung hat sich bis heute nicht gefunden. Nichtsdestotrotz hat die portugiesische Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 2021 die technischen Arbeiten zu EDIS mit besonderem Druck voran- getrieben. Parallel hat die Europäische Kommission in Zusammenhang mit ihrer Konsultation zur Überarbeitung der Rahmenwerke für die Sanierung und Abwicklung sowie
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