Jahresbericht 2020

7 I.VERMÖGENSBILDUNG,BAUSPARENUNDALTERSVORSORGE Drittes Ergebnis der Evaluation: Bausparer werden häufiger und jünger zu Wohneigentümern. Die Wahrscheinlichkeit, dass Mieterhaushalte Wohneigentum bilden, stieg mit einem Bausparvertrag um bis zu 65 Prozent. Bei den im Rahmen des SOEP befragten Mieterhaushalten ohne Bau- sparvertrag lag diese Wahrscheinlichkeit in jenen Befra- gungsjahren, die in die Untersuchung eingeflossen sind, zwischen 5,6 und 6,5 Prozent, bei Mietern mit Bausparver- trag zwischen 9,2 und 9,4 Prozent. Ein weiteres Ergebnis der Analyse: Bausparer werden mit knapp 38 Jahren etwa ein Jahr eher zu Wohneigentümern als Nicht-Bausparer mit knapp 39 Jahren. All diese Befunde gleichen jenen, die das Forschungsinstitut empirica bereits im Jahr 2018 ebenfalls auf Basis des SOEP für die Landesbausparkassen ermittelt hatte (Grafik S. 6). Das DIW hat die für die Reform von 1996 gefundenen Zusammenhänge auf die jüngste Verbesserung der Woh- nungsbauprämie übertragen und errechnet: Durch die neuen Einkommensgrenzen steigt die Zahl der prämienbe- rechtigten Haushalte um 6,9Millionen. Rund 240.000 Haus- halte werden zusätzlich einen Bausparvertrag abschließen; der Anteil der bausparenden Haushalte an allen Haushalten erhöht sich dadurch um 0,6 Prozentpunkte. Die Sparquote der neuen Bausparer wird den Berechnungen zufolge im Durchschnitt um 3,4 Prozentpunkte steigen, in den unteren und mittleren Einkommensgruppen sogar um mehr als 4 Prozentpunkte. Nicht zuletzt deshalb kommen die Studienautoren des DIW, Konstantin Kholodilin und Claus Michelsen zu dem Fazit, dass die Verbesserung der Wohnungsbauprämie überfällig gewesen sei. Einer ihrer großen Pluspunkte ist, darauf ver- weist auch der Bericht, dass die Wohnungsbauprämie bereits auf der ersten Stufe des Eigentumserwerbs ansetzt, der Ersparnisbildung. Sie ist damit quasi ein Anstoß zur eigenverantwortlichenVorsorge und könnte auf dieseWeise auch dazu beitragen, dass später keine oder zumindest weniger staatliche Hilfen benötigt werden. Die DIW-Ökono- men sprechen sich daher für eine weitere Stärkung des Instruments aus. Zu den Vorschlägen zählt unter anderem eine Staffelung der Prämie nach Einkommenshöhe sowie eine Anhebung für geringere Einkommen. Weitere Reformvorschläge des DIW knüpfen am zweiten bedeutenden Instrument der staatlich geförderten Vermö- gensbildung an, der Arbeitnehmersparzulage . Anders als die Wohnungsbauprämie richtet sich die Arbeitnehmer- sparzulage jedoch ausschließlich an abhängig Beschäftigte, und sie ist gekoppelt an die vermögenswirksamen Leistun- gen des Arbeitgebers: Nur, wenn diese überhaupt gezahlt und in eine förderfähige Sparform angelegt werden – also in Wertpapiere oder einen Bausparvertrag –, können die Förderberechtigten die staatliche Zulage erhalten. Die Arbeitnehmersparzulage hat ebenfalls eine lange Tradi- tion: Sie wurde mit dem ersten Vermögensbildungsgesetz im Jahr 1961 eingeführt und seitdem mehrfach angepasst, zuletzt allerdings 1999. Da die Einkommensgrenzen noch tiefer angesetzt sind als bei der Wohnungsbauprämie, ist die unweigerliche Folge, dass es noch weniger potenziell Begünstigte gibt. Schon wer heute Vollzeit zum Mindest- lohn beschäftigt ist, hat keinen Anspruch mehr auf die Arbeitnehmersparzulage. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass im Prinzip nur Teilzeitbeschäftigte vom Staat bei der Vermögensbildung unterstützt werden können. Tatsächlich beziehen heute schätzungsweise gerade noch 2,2Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Sparförderung. Nun ist es für die Verbesserung der Arbeitnehmersparzula- ge entgegen den Vorschlägen des DIW nicht erforderlich, diese mit der Wohnungsbauprämie zusammenzulegen. Denn dadurch verschwände letztlich eines der beiden För- derinstrumente, die derzeit auch kumulativ genutzt werden können. Dennoch sind die Ansatzpunkte, um die Arbeitneh- mersparzulage aufzuwerten, grundsätzlich dieselben wie bei der Wohnungsbauprämie: Werden die Einkommens- grenzen zumindest mit einem Inflationsausgleich versehen, ließe sich der Kreis der potenziell begünstigten Arbeitneh- mer deutlich erweitern. Eine Wiederanhebung des Förder- satzes für das Sparen zu wohnungswirtschaftlichen Zwe- cken von derzeit 9 auf 10 Prozent und eine Inflationsanpas- sung des förderfähigen Höchstsparbetrags würde die ver-

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