Rückenwind 01/2026

8 VERKEHRSPOLITIK und Rheinradweg (D8), allesamt auch Teile des Europanetzes, treffen sich hier. Juristische Prüfung des ADFC Der ADFC Bonn/Rhein-Sieg fordert weiterhin, im Rahmen der Brückensanierung einen Radschnellweg zu bauen und hat im laufenden Planfeststellungsverfahren mehrfach gefordert, Fahrradinfrastruktur einzuplanen. Die Trasse ist die einzige Möglichkeit, um den Radverkehr zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und Bonn optimal zu führen. Ein Radschnellweg über die Kennedybrücke durch die Bonner und Beuel Innenstadt ist schlicht nicht möglich. Daher haben wir mit finanzieller Unterstützung des ADFCLandesverbandes durch eine fachlich versierte Anwaltskanzlei rechtlich prüfen lassen, ob eine Klage sinnvoll und erfolgversprechend wäre. Ergebnis der Prüfung: Eine Klage gegen die Planungen wäre möglich, die Erfolgsaussichten sind jedoch begrenzt. Zudem müsste die Autobahn GmbH bei einem Erfolg der Klage die faktischen und rechtlichen Möglichkeiten einer begleitenden Fahrradinfrastruktur nur neu prüfen und bewerten. Doch sie wäre weiterhin nicht zum Bau verpflichtet. Zudem wäre eine Klage mit einem hohen Aufwand und hohen Kosten verbunden. Nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ist Eile geboten: Jeweils vier Wochen für Einreichung und Begründung der Klage. Die größte Hürde: Weil in solchen Verfahren oft Gutachten erstellt werden müssen, sind Kosten im fünfstelligen Bereich möglich. Die kann der ADFC Bonn/ Rhein-Sieg nicht stemmen. Dafür brauchen wir die Unterstützung aus der Bonner Zivilgesellschaft. Wir hoffen wegen der bundesweiten Bedeutung – 4000 Autobahnbrücken müssen allein in den kommenden zehn Jahren neu gebaut, saniert und ausgebaut werden – auf die Unterstützung des ADFC-Bundesverbandes. Wir können der Autobahn GmbH nicht durchgehen lassen, dass die Änderung des Fernstraßengesetzes mit der Verpflichtung zum bedarfsgerechten Bau von Fahrradinfrastruktur einfach ignoriert wird. In jedem Fall werden wir vor einer so weitreichenden Entscheidung über eine Klage eine Mitgliederversammlung einberufen. Noch ist offen, ob der Planfeststellungsbeschluss für den Tausendfüßler Auflagen zum Radverkehr enthalten wird. Sicher ist nur: Angesichts explodierender Kosten, unklarer Abrisspläne und widersprüchlicher Aussagen fordert der ADFC Klarheit: • Der Radschnellweg entlang der A565 darf nicht länger blockiert werden • Radwege müssen bei Neu- und Ersatzbauten von Autobahnbrücken wie gesetzlich vorgesehen bei Bedarf mitgeplant werden • Die Verkehrswende braucht attraktive, direkte und sichere Radverbindungen. Bernhard Meier Petition gegen Verbreiterung Gegen den für die Verbreiterung der Nordbrücke vorgesehenen Abriss vieler Häuser wehren sich die Betroffenen im Umfeld der Brücke. Sie haben eine Petition gestartet, in der sie fordern, die Brücke in ihrer jetzigen Dimension zu modernisieren, statt ihre Breite nahezu zu verdoppeln. Auf der Brücke solle auch in Zukunft Tempo 80 gelten. Die Petition kann jeder unterstützen auf https://chng.it/SLdtdpZNyx Foto: Bernhard Meier Frank Begemann, stv. Verkehrspolitischer Sprecher des ADFC im Gespräch mit Anwältin Roda Verheyen auf der Brücke der Endenicher Allee über die A565.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTM5Mjg=