Rückenwind 02/2026

44 VERKEHRSPOLITIK und für Räder für mobilitätseingeschränkte Menschen zu schmal sei, hatte der ADFC mehrfach gegenüber dem Tiefbauamt, das solche Sondernutzungen für Baustellen genehmigen muss, angemahnt. Dass das Prinzip „Ober sticht Unter“ auch bei Sondernutzungen gilt, wenn der Bund eine Baustelle in Bonn plant, ist geschenkt. Aber hätten nicht die Baucontainer auch an dem Weg zum oder auf dem Parkplatzgelände des benachbarten Bundesrechnungshofes stehen können. Könnte der Baucontainer nicht hinter dem Zaun des Bestandgebäudes stehen, das auch dem Bund gehört? Das hätte eine Verbreiterung des abgesperrten Fußwegs mit Beschilderung „Radfahrer frei“ auf zwei Meter ermöglicht, und kein Radfahrer müsste sich todesmutig auf den verengten Fahrstreifen in den fließenden Verkehr einfädeln. Aber die Lösung des Tiefbauamtes sah dann so aus: „Radfahrer raus!“ statt „Radfahrer frei“ Dass wir beim Bonner Tiefbauamt beim Bohren von dicken Brettern oft auf sehr harte Stellen im Holz stoßen, war für uns im ADFC nicht ungewöhnlich. Überrascht waren wir aber doch, als das Tiefbauamt ein paar Tage vor Weihnachten schließlich reagierte – nur ganz anders als erwartet. Statt etwas mehr Platz für Radfahrer und Fußgänger einzuräumen, wurde schlicht und einfach die Beschilderung „Radfahrer frei“ entfernt. Radfahrer dürfen jetzt über den Fußweg schieben, auch mit Anhängern, Lastenrädern oder Reha-Rädern, sofern die 1,4 Meter Breite zwischen den Baugittern dafür auch bei Begegnungen mit Fußgängern ausreichen. Räder werden beim Schieben ja nicht gerade schmaler. Wer dennoch aufsitzt, riskiert ein Bußgeld von 55 €. Oder sie fädeln sich vom kurzen Stück des schönen neuen Radwegs kommend in den fließenden Verkehr ein – was auch für versierte Alltagsfahrer nicht ungefährlich ist. Die jetzt gewählte Verschlimmbesserung ist nach Ansicht des ADFC nicht akzeptabel. Die Empfehlung, doch einfach die Autospur zu benutzen, ist trotz Baustellenbeschilderung und Tempo 30 nicht wirklich zu verantworten, gerade für ungeübte Radfahrende. Rücksichtnahme sollte man auch vom Bauherrn einfordern. An einem halben Meter mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer würde ein Bundesamt für Justiz kaum scheitern. Oder ist als Ergebnis des laufenden Verkehrsversuchs erwünscht, dass möglichst viele Radfahrende sich von der Nutzung der Adenauerallee abhalten lassen? Auch mit zunehmendem Baufortschritt sollten Änderungen möglich sein: Die Baustelle wird nach Plan noch bis in die zweite Jahreshälfte 2027 bestehen bleiben. Wir sind gespannt, ob der Amtsschimmel sich noch einmal bewegt. Bernhard Meier Für Radler und Radlerinnen mit körperlichen Einschränkungen wird es schwierig. Foto: Werner Böttcher Zu breit macht sich hier die Baustelle.

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