BAD AACHEN - Heiraten in Aachen

16 | BAD AACHEN EHEVERTRAG oder entscheiden die Ehegatten, dass einer der beiden sich ausschließlich um die Kinder kümmert, so fällt schnell auf, dass es bei Anwendung des gesetzlichen Modells möglicherweise zu empfundenen Ungerechtigkeiten, in jedem Falle aber zu langwierigen Streitigkeiten kommen kann. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, über eine vertragliche Regelung, den sogenannten Ehevertrag nachzudenken. Die Eheleute können in einer solchen Vereinbarung Regelungen zu Unterhalt, zusätzlicher Versorgung, der Aufteilung vorhandenen Vermögens, Gestaltung von Altersvorsorgen und weiteren Punkten treffen. So ist es zum Beispiel auch möglich, eine verbindliche Regelung zu treffen, mit der der Wert von bestimmten Vermögensgegenständen wie Immobilien zu bestimmen ist. Dies verhindert langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten. Vor Abschluss eines solchen Vertrags empfiehlt es sich, einen erfahrenen, im Familienrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen. Der Vertrag selbst bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Patientenverfügung/Generalvollmacht/ Betreuungsverfügung ausfertigen Der Begriff der Patientenverfügung/Betreuungsverfügung ist seit dem letzten Jahrzehnt aus der deutschen Rechtswirklichkeit nicht mehr wegzudenken und gewinnt zunehmend an Bedeutung. Hintergrund ist der Gedanke für den Fall, in dem man nicht mehr für sich selbst entscheiden kann, einen Menschen seines Vertrauens an seiner Seite zu Paare planen ihre Hochzeit akribisch. Alleine die Wahl des Festsaales oder der Ringe nimmt die künftigen Eheleute oder gar die Familien hoch in Anspruch. Was hierbei ein wenig aus dem Fokus des Paares gerät, ist die Tatsache, dass sich mit der Hochzeit in rechtlicher Hinsicht einige Dinge ändern, andere Dinge sich allerdings ganz anders gestalten, als dies gemeinhin angenommen wird. Zur allgemeinen Information hält daher Rechtsanwalt Dr. Ralf Otten (Foto), seit Langem spezialisiert im Bereich des Familienrechts, Tipps bereit. Ehevertrag abschließen: ja oder nein? Der Ehevertrag ist ein zugegebenermaßen wenig romantisches Thema bei der Eheschließung, jedoch von immenser Bedeutung. Bei der Frage ja oder nein lautet der Tipp: Es kommt darauf an. Trifft man bei der standesamtlichen Hochzeit zum Beispiel keine Wahl über den Güterstand der Ehegemeinschaft, so leben die Partner im sogenannten gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Vereinfacht dargestellt bedeutet dies, dass alle Ehegatten ab Ehebeginn gemeinschaftlich wirtschaften und bei einer möglichen Scheidung dann berechnet wird, welcher der Ehegatten mehr Vermögen erhalten hat. Anschließend hat er dann die Hälfte des Überschusses an den anderen auszuzahlen. Der Gesetzgeber hat sich vor längerer Zeit entschieden, in der Frage der Unterhaltsgestaltung nach der Ehe auf die Eigenverantwortlichkeit der Paare zu setzen. Dies gilt insbesondere für den Unterhalt aufgrund der Betreuung minderjähriger Kinder. Lässt sich somit bei Ehebeginn erkennen, dass im Hinblick auf die Lebensplanung wohl deutliche Unterschiede beim Einkommen auftreten werden Foto: Privat Foto: shutterstock.com/ Africa Studio Praktische Anwaltstipps Blind vor Liebe sollte keiner in die Ehe gehen. Rechtliche Vereinbarungen sichern die Partner für alle Lebenssituationen ab – in guten wie in schlechten Zeiten!

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