BAD AACHEN - Heiraten in Aachen

14 | BAD AACHEN FORMALIEN Buchkremerstraße 1–7, 52062 Aachen 0241/4777-145 forum-m@mayac.de www.mayersche-aachen.de/forum-m Instagram: mayersche.aachen ... über den Dächern der Kaiserstadt. Persönlich, rundum sorglos, immer für Sie da. Hochzeit feiern ... © Jonas Heslenfeld Dazu nimmt er unter anderem unter die Lupe, ob beide Partner volljährig, mündig, nicht miteinander blutsverwandt und zum Zeitpunkt des Jaworts unverheiratet sind. Den Nachweis über diese Statusdetails müssen sowohl hetero- als auch homosexuelle Partner, deutsche Paare und solche erbringen, bei denen einer oder beide im Ausland zur Welt gekommen sind. Unterlagen, die benötigt werden Je nach Konstellation müssen Heiratswillige verschiedene Unterlagen vorlegen. Am einfachsten haben es Partner, die beide ledig und in Aachen geboren sind und hier leben. Da das Standesamt in diesem Fall Zugriff auf die Urkunden und Meldedaten hat, reicht es aus, wenn solche Paare zum Anmeldetermin ihre gültigen Personalausweise mitbringen. Hürdenlos gestaltet der Amtsgang sich auch für ledige, kinderlose deutsche Paare, selbst wenn Aachen nicht ihr Geburtsort ist: Jeder bringt den gültigen Personalausweis oder Reisepass und einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtsregister mit. Der Registerausdruck sollte beim Vorlegen nicht älter als sechs Monate sein. Diese Urkunde erhält man beim Standesamt des Geburtsorts. Ein wenig komplizierter wird es, wenn ein Partner nicht in Deutschland geboren worden ist, eine oder mehrere Vorehen/Lebenspartnerschaften gehabt hat, im Ausland geschieden worden ist, adoptiert worden ist oder eine andere Staatsangehörigkeit hat. Dann sind weitere oder andere Urkunden vorzulegen. Welche das sind, hängt vom Einzelfall ab. Solche Paare sollten frühzeitig eine Beratung beim zuständigen Standesamt suchen und zeitlich einkalkulieren, dass fremdsprachige Dokumente zuvor beglaubigt ins Deutsche übersetzt werden müssen und für die Anerkennung bestimmte Stempel benötigt werden. Namensführung in der Ehe Unumgänglich ist auch die Frage der Namensführung. Früher war die Regelung einfach: Kraft Gesetzes wurde automatisch der Geburtsname des Mannes zum Ehenamen. Heute gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau gewählt werden oder der geführte Name eines der beiden (zum Beispiel aus einer früheren Ehe). Wird keine Regelung getroffen, führt jeder Partner seinen Namen weiter. Das lässt sich allerdings im Nachhinein noch ändern. Was je nach Konstellation infrage kommt, weiß das Standesamt, das auch zu allen anderen Fragen gern berät. HÖHE DER KOSTEN Für die Anmeldung zur Heirat fällt grob eine Gebühr zwischen 50 und 120 Euro an. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand: Wenn binationales Recht zu berücksichtigen ist, erhöht das die Kosten, weil auch der Zeitaufwand bei der Beratung steigt und mehr Dokumente geprüft und bearbeitet werden müssen. Jeweils 10 Euro werden für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde bei beiden Partnern fällig. Auch Stammbücher lassen sich beim Standesamt Aachen erwerben. Die Kosten hierfür variieren je nach Modell. Weitere Fragen beantworten die Standes- beamten immer gern. Telefon: 0241/432-3409 · Fax: 0241/432-3498 E-Mail an: standesamt@mail.aachen.de

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