BAD AACHEN - Heiraten in Aachen

14 | BAD AACHEN 2026 FORMALIEN Für die Anmeldung zur Heirat fällt grob eine Gebühr zwischen 70 und 140 Euro an. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand: Wenn binationales Recht zu berücksichtigen ist, erhöht das die Kosten, weil auch der Zeitaufwand bei der Beratung steigt und mehr Dokumente geprüft und bearbeitet werden müssen. Jeweils 10 Euro werden für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde bei beiden Partnern fällig. Auch Stammbücher lassen sich beim Standesamt Aachen erwerben. Die Kosten hierfür variieren je nach Modell. Weitere Fragen beantworten die Standesbeamten immer gern. Telefon: 0241/432-3409 E-Mail: ehe@mail.aachen.de direkt über das Standesamt besorgt werden können. Am besten rechtzeitig erkundigen, was alles zur Anmeldung mitgebracht werden muss. Ein wenig komplizierter wird es, wenn ein Partner nicht in Deutschland geboren worden ist, eine oder mehrere Vorehen/Lebenspartnerschaften gehabt hat, im Ausland geschieden worden ist, adoptiert worden ist oder eine andere Staatsangehörigkeit hat. Dann sind weitere oder andere Urkunden vorzulegen. Welche das sind, hängt vom Einzelfall ab. Solche Paare sollten frühzeitig eine Beratung beim zuständigen Standesamt suchen und zeitlich einkalkulieren, dass fremdsprachige Dokumente beglaubigt ins Deutsche übersetzt werden müssen, dass für die Anerkennung bestimmte Stempel oder Beglaubigungen erforderlich sind und dass gegebenenfalls weitere Bewilligungsverfahren notwendig werden. Der passende Name Unumgänglich ist auch die Frage der Namensführung. Früher war die Regelung einfach: Kraft Gesetzes wurde automatisch der Geburtsname des Mannes zum Ehenamen. Heute stehen Paare vor mehreren Optionen: Es kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau gewählt werden, der geführte Name eines der beiden (zum Beispiel aus einer früheren Ehe) oder das Paar entscheidet sich für einen gemeinsamen Doppelnamen, gebildet aus beiden Familiennamen – mit oder ohne Bindestrich. Wird keine Entscheidung getroffen, behält jeder Partner seinen bisherigen Namen. Diese Wahl kann allerdings auch später noch angepasst werden. Welche Varianten im Einzelfall infrage kommen und wie die gesetzlichen Vorgaben aussehen, erklärt das Standesamt, das zudem zu allen weiteren Fragen gern berät. GEBÜHREN EINPLANEN Foto: Andreas Schmitter Geschafft: glückliches Paar beim Jawort.

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