290 zu weiteren Beratungen zusammengerufen werden. Er nahm den vom Maire aufgestellten Gemeindehaushalt zur Kenntnis und prüfte die Rechnung, die der Maire vor dem Unterpräfekten ablegen musste. Darüber hinaus regelte er die Nutzung der Gemeindeländereien, die Verteilung des Gemeindeeinkommens und die Vergabe öffentlicher Arbeiten. Den Vorsitz führte der Maire. Seine Mitglieder wurden von der Kantonalwahlversammlung gewählt und von der Regierung ernannt. Das aktive und passive Wahlrecht hatten nur die 100 höchstbesteuerten männlichen Gemeindemitglieder. In kleineren Gemeinden gehörten dem Rat 10 Mitglieder an, bei einer Einwohnerzahl von 2.500 – 5.000 verdoppelte sich ihre Zahl. Ursprünglich sollte jede Gemeinde einen eigenen Vorstand haben. Die hohen Verwaltungskosten förderten aber die Zusammenlegung mehrerer Gemeinden zu einer Mairie. Die beiden bis dahin zum kurkölnischen Amt Altenahr gehörenden Unterherrschaften Kirchsahr und Burgsahr gingen in der Mairie Brück auf, die sich in die Gemeinden Berg, Brück, Hönningen, Kesseling, Kreuzberg und Lind gliederte. Innerhalb der Mairie gehörten Kirchsahr und Burgsahr zunächst zur Gemeinde Lind. Um 1809 wurden Kirchsahr und Burgsahr der neu geschaffenen Großgemeinde Berg zugewiesen. Die Bürgermeister von Brück waren der letzte Stiftsschultheiß, Johann Peter Linden (1807 – 1809), Müller (1809) und Wichterich (1810). Die Mairie Brück gehörte mit den Bürgermeistereien Ahrweiler, Gelsdorf und Mayschoß zum Kanton Ahrweiler. Der Kantonssitz war erst am 27. Januar 1799 durch einen Erlass der Zentralverwaltung mit Hinweis auf die verkehrsgünstigere Lage von Altenahr nach Ahrweiler verlegt worden. Die Kantone lassen sich annähernd mit den späteren preußischen Landkreisen vergleichen. Sie sind aber nicht deren unmittelbare Vorgänger, denn schon 1800 wurden die Kantonsverwaltungen aufgelöst und die Aufgaben einer Zwischeninstanz an die von einem Unterpräfekten (Souspréfet) geleiteten Arrondissements übergeben. Die Kantone blieben Friedensgerichtsbezirke und deckten sich später mit den Pfarrbezirken. Das Kanton Ahrweiler gehörte mit den Kantonen Adenau, Bonn-Stadt, Bonn-Land, Remagen, Rheinbach, Ulmen, Virneburg und Wehr zum Arrondissement Bonn. Verwaltungszugehörigkeit der Orte und Ortsteile in französischer Zeit Ort Gemeinde 1809/1810 Gemeinde bis 1815 Berg Berg Berg Binzenbach Lind Berg Burgsahr Lind Berg Freisheim Lind Berg Häselingen Berg Berg Hürnig Lind Berg Kirchsahr Lind Berg Krälingen Berg Berg Laubachshof Lind Lind Lind Lind Lind Plittersdorf Lind Lind Obliers Lind Lind Springhof Lind Berg Tungenburg Lind Berg Vellen Berg Berg Vischel Berg Berg Weißerath Berg Berg Wensburg Lind Lind Winnen Lind Berg
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