Jahresbericht 2023

12 JAHRESBERICHT 2023 Wie der Klimaschutz im Eigenheim gefördert wird Die Förderalternativen Steuerabzug, Zuschuss oder zinsvergünstigter Kredit sind bei Sanierungen nicht kumulierbar Energieberatung, Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) Zuschuss von 50 Prozent zum förderfähigen Beratungshonorar über BAFA, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Mehrfamilienhäusern Kostenlose Beratung durch Verbraucherzentralen in Beratungsstellen, online, telefonisch und als „Basis-Check“ zu Hause, weitere Beratungen zu Hause für 30 Euro, für einkommensschwache Haushalte generell kostenlos Fachplanung und Baubegleitung Steuerabzug von 50 Prozent der Aufwendungen Zuschuss von 50 Prozent zu den förderfähigen Kosten über BAFA, bei Einzelmaßnahmen maximal 2.500 Euro für Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 1.000 Euro pro Wohnung in Mehrfamilienhäusern; bei Sanierung zum Effizienzhaus maximal 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 2.000 Euro pro Wohnung in Mehrfamilienhäusern Energetische Sanierung – Heizungstausch Zuschuss von 30 bis 70 Prozent zu maximal 30.000 Euro förderfähigen Kosten für Einbau einer Heizung auf Basis regenerativer Energien über KfW: – 30 Prozent Grundförderung – plus 30 Prozent Bonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 40.000 Euro – plus 20 Prozent Bonus für Austausch funktionierender fossiler Heizungen (Gasheizungen älter als 20 Jahre) – plus 5 Prozent Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (auf Basis von Erdwärme, Wasser, Abwasser) – plus 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen Kumulierbar bis maximal 70 Prozent, maximal 21.000 Euro Zuschuss Zusätzlicher Ergänzungskredit der KfW von bis zu 120.000 Euro erhältlich, zinsverbilligt für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 90.000 Euro Energetische Sanierung – weitere Einzelmaßnahmen am Gebäude (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung) Steuerabzug von 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 40.000 Euro, verteilt über drei Jahre Zuschuss von 15 Prozent zu den förderfähigen Kosten (maximal 30.000 bzw. 60.000 Euro mit iSFP) über BAFA, plus Bonus von 5 Prozent bei Umsetzung eines iSFP, maximal 12.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit Energetische Sanierung zum Effizienzhaus Zinsvergünstigter Kredit von maximal 150.000 Euro über KfW bei Komplettsanierung zum Effizienzhaus, Tilgungszuschuss zwischen 5 und 25 Prozent abgestuft nach Standard ab Effizienzhaus 85, plus 10 Prozent Worst-Performing-Building-Bonus, 15 Prozent Bonus für serielles Sanieren mit Fertigteilen oder 20 Prozent Bonus für beides Neubau (oder Kauf eines Neubaus) der Stufe Effizienzhaus 40 mit erfüllten TreibhausgasAnforderungen gemäß Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) Zinsvergünstigter Kredit über zwei KfWProgramme: „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ für alle Bauherren: bis zu 100.000 Euro bzw. bis zu 150.000 Euro, wenn der QNG-Standard zertifiziert ist „Wohneigentum für Familien (WEF)“ für Familien mit einem Haushaltsnettoeinkommen von 90.000 Euro bei einem Kind (plus 10.000 Euro für jedes weitere): abhängig von Kinderzahl und QNG-Zertifi zierung 140.000 bis 240.000 Euro Quellen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, KfW, Verbraucherzentrale Bundesverband

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