17 III. Immobilienmarkt und Wohneigentum 2. Der Bestandserwerb, auf den immerhin zwei Drittel des Baukindergelds entfielen, wurde 2023 nicht gefördert, sondern ausschließlich der Neubau – und zwar nur noch jener Neubau, der die höchsten energetischen Anforderungen erfüllt. 3. Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unterhalb der ursprünglich angesetzten Grenze von 60.000 Euro können sich die Baukosten für den anspruchsvollen Effizienzhaus-40-Standard in der Regel nicht leisten, deshalb wurde das Förderprogramm WEF nur einige wenige Male beantragt. Zum Glück hat die Bundesregierung diese Webfehler in der Förderung erkannt und nachjustiert: Die Einkommensgrenze für das Programm WEF wurde auf 90.000 Euro mit einem Kind angehoben. Zudem soll 2024 ein Förderprogramm für den Bestandserwerb aufgelegt werden, das sich an der Idee der kommunalen „Jung kauft Alt“-Förderung orientiert: Familien sollen dabei unterstützt werden, ältere sanierungsbedürftige Immobilien zu erwerben, werden dann aber auch Auflagen zur energetischen Sanierung zu erfüllen haben. Unter dem Strich bleibt die Wohneigentumsförderung ein Tropfen auf den heißen Stein: Es stehen nur begrenzte finanzielle Mittel dafür zur Verfügung – was angesichts der angespannten Haushaltslage verständlich ist. Das Budget wird jedoch kaum reichen, um den Rückgang der Eigentumsbildung zu stoppen, geschweige denn, diese unter den erschwerten Bedingungen mit steigenden Zinsen und unkalkulierbaren Materialkosten wieder auf ihr einstiges Niveau zu heben. Mehr Menschen ins Wohneigentum zu bringen ist jedoch essenziell für eine bessere private Vermögensbildung und Altersvorsorge. Wenig hilfreich ist zudem, dass die Förderung über ihr eigentliches Ziel hinaus mit allerlei Zusatzanforderungen überfrachtet wurde. So würde es genügen, den gesetzlichen Neubaustandard zu verlangen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an eine wirtschaftspolitische Grundregel: Jedes politische Ziel sollte mit einem spezifischen politischen Instrument angesteuert werden, das nicht zugleich anderen Zwecken dient. Dass die Wohneigentumsförderung in den vergangenen Jahren gut angenommen wurde, zeigt eine Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zur Wohneigentumsbildung: Demnach wurde für jede zweite neu gebaute, selbst genutzte Immobilie in den Jahren 2018 bis 2021 auch eine Form der staatlichen Förderung eingesetzt, Bestandskäufer nutzten sie zu 41 Prozent. Das Baukindergeld beispielsweise, das fast den gesamten Befragungszeitraum über zur Verfügung stand, hat 42 Prozent aller Neu-Eigentümer beim Erwerb geholfen. Doch auch die Bedeutung der Sparförderung sollte nicht unterschätzt werden: So haben immerhin 47 Prozent der Neu-Eigentümer Eigenkapital mit Hilfe eines Bausparvertrags gebildet – gut jeder Fünfte darunter hat die Wohnungsbauprämie erhalten und mehr als jeder Achte die Arbeitnehmersparzulage. Vor dem Hintergrund, dass Neubau aufgrund der hohen Baukosten immer seltener eine Option ist, sollte dies klar sein: Wer die Wohneigentumsbildung voranbringen will, kommt vorerst an einer Förderung des Bestandserwerbs nicht vorbei – sollte langfristig aber verstärkt auf die Anreizwirkung der Sparförderung setzen. Luft nach oben ist hier allemal, beispielsweise über einen Inflationsausgleich nicht nur bei den Einkommensgrenzen, sondern auch bei der Förderhöhe. Eine Sparförderung braucht gar nicht üppig auszufallen, weil ihre Funktion darin besteht, eine Initialzündung zu geben, und nicht darin, die eigene Sparleistung zu ersetzen. Aber die Förderbeträge sollten zumindest über der Wahrnehmbarkeitsschwelle liegen. Lösungen sollten zudem bei der Grunderwerbsteuer gefunden werden. Denn hier schlummert substanzielles Entlastungspotenzial für Selbstnutzer. Ob es eine Reduzierung, ein gänzlicher Verzicht oder ein Freibetrag beim Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum wird – wichtig ist vor allem, dass die Länder die Flexibilisierungsmöglichkeiten nutzen, die der Bund ihnen unbedingt eröffnen sollte.
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