20 JAHRESBERICHT 2023 V. Regulatorik Europäische Umsetzung des finalen Basel-III-Pakets Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichte im Dezember 2017 nach langen und kontrovers geführten Verhandlungen seine finale Überarbeitung der Basel-IIIRegelungen (auch „Basel IV“ genannt). Die primär für die international tätigen Banken entwickelten Regelungen gelten bei einer undifferenzierten Umsetzung in europäisches Recht gleichermaßen auch für die Landesbausparkassen mit ihrem risikoarmen Geschäftsmodell. Damit ist die Gefahr einer unverhältnismäßig starken regulatorischen Belastung verbunden. Die Landesbausparkassen erachten es daher als eine Kernaufgabe der europäischen Gesetzgeber, die finalen Basel-III-Regelungen unter Beachtung der unterschiedlichen Geschäftsmodelle europäischer Institute umzusetzen. Wie wichtig eine europäische Umsetzung mit Augenmaß ist, zeigen auch die Ergebnisse des sogenannten Basel-IIIMonitorings: Zum Stichtag 31. Dezember 2022 führen die Baseler Vorgaben zu einem durchschnittlichen Anstieg der Mindestkapitalanforderungen in Höhe von 13,5 Prozent. Am 27. Oktober 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Legislativvorschläge zur Umsetzung von „Basel IV“ in europäisches Recht. In der Gesamtschau orientierte sich die Kommission, wie erwartet, leider eng an den Baseler Vorschlägen und differenzierte nicht nach Geschäftsmodellen. Darum haben sich die Landesbausparkassen über die Europäische Bausparkassenvereinigung an den Konsultationen der Europäischen Kommission beteiligt und zu verschiedenen Regelungen von „Basel IV“ Stellung genommen. Auch in den darauffolgenden Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Rat der Europäischen Union und Europäischem Parlament warben sie über die Europäische Bausparkassenvereinigung für geschäftsmodelladäquate Regelungen. Hierbei standen die für die Landesbausparkassen besonders relevanten Regelungen zu Wohnimmobilienfinanzierungen im Fokus. Nach Abschluss der Trilog-Verhandlungen kann zumindest positiv festgehalten werden, dass der KreditsplittingAnsatz, bei dem grundpfandrechtlich besicherte Finanzierungen in einen besicherten und einen unbesicherten Teil aufgeteilt werden, bei Erfüllung einiger Voraussetzungen weiter angewandt werden kann. Der besicherte Teil der Forderung darf bis zu 55 Prozent des Immobilienwerts mit einem Risikogewicht von 20 Prozent versehen werden. Für den darüber hinaus gehenden Teil der Forderung wird eine Nicht-Besicherung fingiert. Außerhalb der Voraussetzungen für den Kreditsplitting-Ansatz werden die Wohnimmobilienfinanzierungen anhand ihres Verhältnisses „Risikoposition zum Immobilienwert“ (Exposure To Value, ETV) einer Risikogewichtsklasse zugeordnet. Hierbei reichen die Risikogewichte von 30 Prozent (bei ETV bis 50 Prozent) bis 105 Prozent (bei ETV über 100 Prozent). Auf Grundlage des aus dem Trilog resultierenden Kompromisstextes soll die europäische Umsetzung der finalen Basel-III-Regelungen im Wesentlichen ab dem 1. Januar 2025 gelten. Europäisches Einlagensicherungssystem (EDIS) Der Rat der Europäischen Union beschloss 2012 eine Vertiefung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion durch eine Bankenunion, die auf drei Säulen basieren sollte: eine einheitliche Aufsicht auf Grundlage eines einheitlichen Regelwerks, ein einheitlicher Abwicklungsrahmen sowie ein gemeinsames, europäisches Einlagensicherungssystem (EDIS). Im Hinblick auf die dritte Säule veröffentlichte die Europäische Kommission 2015 ihren Vorschlag für EDIS. Der Vorschlag sah eine Vergemeinschaftung der nationalen Einlagensicherungssysteme vor. Allerdings konnte er aufgrund fehlender Mehrheiten bis heute nicht umgesetzt werden. Als Teil des institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe sehen die Landesbausparkassen eine EDIS-Einführung kritisch. Es ist zu befürchten, dass EDIS falsche Anreize schafft. Institute könnten sich entscheiden, höhere Risiken einzugehen, im Wissen, dass diese im Verlustfall auf die europäische Gemeinschaft ausgelagert werden. Nachdem in der Vergangenheit bereits verschiedene alternative EDIS-Modelle politisch diskutiert wurden, hat jüngst
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