Jahresbericht 2023

21 V. Regulatorik der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments einen neuen Vorschlag in die Diskussion eingebracht. Er sieht vor, EDIS in zwei Schritten einzuführen. Im ersten Schritt (EDIS I) soll mit einem europäischen Einlagensicherungsfonds (DIF) eine Liquiditätshilfe etabliert werden. Der DIF käme zum Einsatz, sobald nationale Einlagensicherungssysteme ihre Mittel aufgebraucht hätten. Die Liquiditätshilfen aus dem DIF müssten durch die nationalen Einlagensicherungssysteme zurückgezahlt werden, sodass in EDIS I eine Verlustübernahme ausgeschlossen wäre. Kreditinstitute müssten den DIF innerhalb von drei Jahren vollständig ansparen. Die Zielausstattung des DIF soll 0,4 Prozent der vorhandenen gedeckten Einlagen betragen. Sollten die Mittel des DIF im akuten Fall einer Liquiditätshilfe nicht ausreichen, müssten die Kreditinstitute Zusatzbeiträge leisten. Kreditinstitute wie die Landesbausparkassen, die einem institutsbezogenen Sicherungssystem angehören, sollen in EDIS I nicht ausgenommen werden. In einem zweiten Schritt, nach Etablierung der Liquiditätshilfe, soll vom EU-Gesetzgeber „regelmäßig“ geprüft werden, ob „eine Ausweitung von EDIS I von einer Liquiditätshilfe zu einem Vollversicherungssystem mit Verlustdeckung angemessen“ erscheint (EDIS II). Im Rahmen von EDIS II könne geprüft werden, ob für Kreditinstitute eines institutsbezogenen Sicherungssystems ein „eigenes europäisches Einlagensicherungssystem“ etabliert werden sollte. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments hat den erarbeiteten Gesetzgebungsvorschlag schlussendlich Mitte April 2024 mehrheitlich angenommen – gegen die Stimme Deutschlands. Allerdings wurde bislang kein Mandat für Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und Rat der Europäischen Union erteilt. Dem allgemeinen Verständnis nach wird das 2024 neu gewählte Europäische Parlament entscheiden, ob es den erarbeiteten Gesetzgebungsvorschlag aufgreifen und Trilog-Verhandlungen aufnehmen will. Die Landesbausparkassen werden sich zusammen mit anderen Verbänden auch zukünftig dafür einsetzen, dass das bewährte System eines institutsbezogenen Sicherungssystems erhalten bleibt und nicht durch eine EDIS-Einführung gefährdet wird. Überarbeitung des Rahmenwerks zum Krisenmanagement von Banken und der Änderung der Einlagensicherungsrichtlinie (CMDI-Review) Die Europäische Kommission veröffentlichte am 18. April 2023 ihre Legislativvorschläge zur Überarbeitung des Rahmenwerks zum Krisenmanagement von Banken und der Änderung der Einlagensicherungsrichtlinie (CMDIReview). Mit dem CMDI-Review werden weitreichende Änderungen der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Instituten (BRRD), der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR) und der Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD) angestrebt. Den Landesbausparkassen als regional operierende Institute, die zudem Teil eines institutsbezogenen Sicherungssystems sind, droht durch die Legislativvorschläge eine doppelte Schlechterstellung. Zum einen werden institutsbezogene Sicherungssysteme, die seit Jahrzehnten zur Finanzstabilität beitragen, in ihrem Wirken und in ihren Kompetenzen beschnitten, zum anderen kommen auf die Landesbausparkassen aufwendige neue aufsichtsrechtliche Vorgaben zu, die vormals nur für systemrelevante Institute gedacht waren. Die vorgesehenen Änderungen in der Einlagensicherungsrichtlinie sehen beispielsweise zahlreiche neue und restriktive Voraussetzungen für das Ergreifen von institutssichernden Maßnahmen durch Institutssicherungssysteme vor. Eine solche restriktive Handhabung kann im Ernstfall dazu führen, dass institutssichernde Maßnahmen gar nicht erst ergriffen werden dürfen, da das betroffene Institut von der europäischen Abwicklungsbehörde zu frühzeitig als Abwicklungsfall eingestuft wurde. Es steht allerdings nicht im Interesse von Kunden, dass ihre Kreditinstitute abgewickelt werden, obwohl deren Fortführungstätigkeit durch institutssichernde Maßnahmen gezielt gewährleistet werden kann, was Institutssicherungssysteme seit Jahrzehnten beweisen. Wurde die Abwicklungslösung einst als Lösung für die internationalen Großbanken konzipiert, soll sie nach den Vorstel-

RkJQdWJsaXNoZXIy MTM5Mjg=