8 JAHRESBERICHT 2023 Der zweite Baustein in der staatlichen Förderung der Vermögensbildung von Haushalten mit kleineren Einkommen ist die Arbeitnehmer-Sparzulage. Anders als die Wohnungsbauprämie richtet sich die Arbeitnehmer-Sparzulage jedoch ausschließlich an abhängig Beschäftigte, und sie ist gekoppelt an die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers: Nur, wenn diese überhaupt gezahlt und in eine förderfähige Sparform angelegt werden – also in Wertpapiere oder einen Bausparvertrag –, können die Förderberechtigten die staatliche Zulage erhalten. Die Arbeitnehmer-Sparzulage hat wie die Wohnungsbauprämie eine lange Tradition: Sie wurde mit dem ersten Vermögensbildungsgesetz im Jahr 1961 eingeführt. Nach einer sehr langen Durststrecke wurden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage Ende 2023 erstmals seit 1999 wieder kräftig angehoben – nämlich mehr als verdoppelt: Mit 40.000 Euro für Singles und 80.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für zusammenveranlagte Paare übertreffen sie inzwischen sogar die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie. Welche Wirkung die Arbeitnehmer-Sparzulage in der Vergangenheit entfaltet hat, belegt ebenfalls eine Studie der Berliner Wohnungsmarktforscher von empirica. Demnach hatten Einkommensbezieher, die knapp unterhalb der alten Einkommensgrenzen von 17.900 Euro für Singles bzw. 35.800 Euro für Verheiratete lagen und die die Arbeitnehmer-Sparzulage für das Bausparen in Anspruch nahmen, gegenüber sonst identischen Haushalten eine um 1,6 Prozentpunkte höhere Sparquote und ein um fast 10.000 Euro höheres Geldvermögen – was einem zusätzlichen Vermögenspuffer in Höhe von gut drei Monatsnettoeinkommen entsprach. Die dritte Chance auf eine staatliche Förderung des Sparens für Wohneigentum bietet die Eigenheimrente, auch „WohnRiester“ genannt. Im Rahmen der sogenannten RiesterRente ist auch die Wohneigentumsbildung förderfähig. Gewährt wird eine Grund- und eine Kinderzulage zu den Einzahlungen in Bausparverträge. Diese Zulagen werden verrechnet mit einer späteren Einkommensteuerrückerstattung durch die Abzugsfähigkeit von Sparbeiträgen bis zu einer Höhe von 2.100 Euro im Jahr. Da im Gegenzug die Auszahlungen aus der Riester-Rente im Alter versteuert werden müssen, kommt die Förderung vor allem Beziehern niedriger und mittlerer Einkommen zugute – jenen nämlich, bei denen die Zulage höher ausfällt als die theoretische Steuerersparnis. Besonders attraktiv kann die Eigenheimrente sein, wenn die ZulagenfördeBausparer sind früher am Ziel Quelle: empirica/LBS Research Haushalte mit Bausparvertrag Haushalte ohne Bausparvertrag Bausparer Monatlicher Sparbetrag (in Euro) Wohneigentumserwerber (Anteile in Prozent) Erwerbsalter (Durchschnitt) sparen mehr werden häufiger Eigentümer sind jünger Jahre Jahre Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Maximale Zulagen in Euro Jährliche Grundzulage Single ro Verheiratet ro Einmaliger Starter-Bonus für ro Jährliche Kinderzulage je Kind + +
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