Jahresbericht 2017
25 IV. rEChtlIChE rahMEnBEDInGUnGEn Zinsänderungsrisiko Mit Schreiben vom 19. oktober 2017 stellte die Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Entwurf der neufassung des rundschreibens 11/2011 für Zinsände- rungsrisiken im anlagebuch zur Konsultation. Mit der Über- arbeitung sollten die im Mai 2015 von der EBa veröffent- lichten leitlinien zum Management von Zinsänderungsrisi- ken im anlagebuch in die deutsche aufsichtspraxis über- nommen werden. nach abschluss der Konsultationen wurde die neufassung mit rundschreiben 9/2015 am 24. Mai 2018 veröffentlicht. Das neue rundschreiben orien- tiert sich weiterhin an dem Baseler Standardzinsschock, d. h. der Ermittlung der auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung (± 200 Basispunkte), und stellt somit keinen Vorgriff auf das im april 2016 veröffentlichte neue Baseler regelwerk zu den Zinsänderungsrisiken „Stan- dards – Interest rate risk in the Banking Book [IrrBB]“ (BCBS 368) dar. Dieser neue Baseler Standard macht zunächst eine weitere Überarbeitung der EBa-leitlinien von 2015 erforderlich. Die EBa veröffentlichte am 31. oktober 2017 den Konsulta- tionsentwurf zur neufassung ihrer 2015 verabschiedeten IrrBB-leitlinien. Mit der Konsultation sollen insbesondere die regelungen aus dem Baseler Standard (BCBS 368) inner- halb der EU umgesetzt werden. Die in BCBS 368 aufgeführ- ten Standards sollen innerhalb der EU in zwei Phasen umge- setzt werden. In der ersten Phase werden zunächst die bestehenden EBa-leitlinien überarbeitet. In der zweiten Phase sollen die Baseler regelungen in die Überarbeitung des Crr/CrD-IV-regelwerks inklusive weiterer technischer (regulierungs-)Standards nach Finalisierung durch die EBa umgesetzt werden. Damit kommen auf die Bausparkassen künftig neue anfor- derungen an die Identifizierung, Messung und Steuerung des Zinsänderungsrisikos zu. SREP neben den bereits beispielhaft vorgestellten rechtlichen rahmenbedingungen für das Bausparen kam im Kalender- jahr 2017 eine weitere, wesentliche neuerung hinzu. Erst- mals wurden auch die Bausparkassen im rahmen eines sogenanntenaufsichtlichenÜberprüfungs-undBewertungs- prozesses (Supervisory review and Evaluation Process – SrEP) durch die nationale aufsicht geprüft. Ziel eines SrEP ist es, neben den bestehenden Eigenmittelanforderungen und dem bereits abzusehenden erhöhten Eigenmittelbe- darf durch die neuen regulierungen, weitere zusätzliche Eigenmittelanforderungen zu stellen. hierbei erhält jedes Institut einen institutsindividuellen Zuschlag, der sich aus seinem ausgewiesenen Zinsänderungsrisiko, seinen ausge- wiesenen weiteren wesentlichen risiken, Stresselementen sowie sonstigen aspekten, die der Einschätzung durch die aufsicht unterliegen, ergibt. Mit den Kapitalzuschlägen nach SrEP steigen die anforde- rungen an Bausparkassen und andere Institute nochmal deutlich an. Ausblick neben den genannten regulierungsmaßnahmen entwickeln Baseler ausschuss, EBa, EZB und EU bereits weitere Maßnah- men. Es ist absehbar, dass die aktuelle Überarbeitung des Crr/ CrD-IV-Pakets nur einen Zwischenschritt darstellt. Bereits mit den Ende 2017 veröffentlichten Basel-IV-regelungen des Base- ler ausschusses ist das Crr/CrD-IV-Paket perspektivisch erneut anzupassen. Insgesamt sind die regulatorischen anforderungen seit der Finanzkrise sowohl in der Menge als auch in der Frequenz sprunghaft gestiegen. Eine möglichst umfassende Sichtung und analyse dieser regulierungsflut sowie die anschließende geordnete operative Umsetzung stellt alle Institute vor immer größere herausforderungen. Gerade für die Bausparkassen mit ihrem risikoarmen, kleinteiligen Geschäftsmodell erscheinen zahlreiche regelungen überdimensioniert. Die Sorge vor den auswirkungen und Kosten einer Überregulie- rung ist inzwischen bei den Verantwortlichen in der Politik angekommen. aufgabe ist es nun, mit sachgerechten Maßnah- men eine Entlastung insbesondere der kleinen und risikoarmen Institute herbeizuführen. Dies könnte durch einen proportiona- len ansatz in der Bankenaufsicht und -regulierung eingeführt
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