Jahresbericht 2021

11 II. Nachhaltigkeit klimaneutral zu machen und den schnellstmöglichen Gasausstieg zu schaffen, setzt die Bundesregierung offensichtlich zunehmend auf die Strategie „mehr fordern, weniger fördern“. Der Einbau neuer Gasheizungen beispielsweise wird bald nicht mehr möglich sein, alte Gasheizungen sollen bis 2045 nach und nach ersetzt werden, hybride Technologien bleiben wohl erlaubt, werden aber nicht mehr gefördert. Mit der Ende Juli 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden die Fördersätze und damit auch die höchstmöglichen Zuschussbeträge kräftig zusammengestrichen (siehe Kasten). Wie die Finanzierung der kostspieligen Sanierungen im selbst genutzten Wohneigentum gelingen soll, bleibt weiter eine offene Frage. Einen Teil der Antwort wollen die Landesbausparkassen geben – indem sie ihr Geschäftsfeld Modernisierung und die zugehörige Expertise deutlich ausbauen (siehe Interview). Wie der Klimaschutz im Eigenheim gefördert wird Steuerliche Förderung und Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab August 2022 Energieberatung, Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) Zuschuss in Höhe von 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Mehrfamilienhäusern Kostenlose Beratung durch Verbraucherzentralen in Beratungsstellen, online oder telefonisch; Beratung zu Hause für 30 Euro, wenn erforderlich Fachplanung und Baubegleitung Steuerabzug von 50 Prozent der Aufwendungen Alternativ: Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu maximal 5.000 Euro pro Jahr bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 2.000 Euro pro Wohnung in Mehrfamilienhäusern Energetische Sanierung Steuerabzug von 20 Prozent der Aufwendungen für Einzelmaßnahmen, maximal 40.000 Euro, verteilt über drei Jahre Alternativ:  Über KfW: Bei Komplettsanierung zum Effizienzhaus Kredit von maximal 150.000 Euro, Tilgungszuschuss zwischen 5 und 30 Prozent (inkl. 5 Prozent Worst-Performing-Building-Bonus) plus Zinsverbilligung, abgestuft nach Standard ab Effizienzhaus 85  Über BAFA: Bei Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik) Zuschüsse von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten (inkl. Bonus von 5 Prozent bei Umsetzung eines iSFP) Heizung Steuerabzug von 20 Prozent der Aufwendungen für Erneuerung oder Optimierung bestehender Heizungsanlagen, maximal 40.000 Euro, verteilt über drei Jahre Alternativ über BAFA: Zuschüsse zu Optimierung und Erneuerung der Heizung auf Basis regenerativer Energien zwischen 10 und 40 Prozent der förderfähigen Kosten (mit jeweils unterschiedlichen Boni für Umsetzung eines iSFP, Austausch fossiler Heizungen und Einbau einer Wärmepumpe), keine Förderung mehr von gasbetriebenen Heizungen Neubau (oder Kauf eines Neubaus) Förderfähig ist 2022 nur die Stufe Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse; Kredit von maximal 120.000 Euro mit bis zu 5 Prozent Tilgungszuschuss plus Zinsverbilligung Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), KfW

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