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Kleine Box mit großer Wirkung im Fall eines Brandes:

Die Sensoren reagieren auf Rauchentwicklung und lösen einen

unüberhörbaren Warnton aus – allerdings nur, wenn die Batterie

funktioniert. Also ein Mal jährlich Testknopf drücken!

Foto:

Fotolia.com/fotomek

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AD

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ACHEN

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IMMOBILIEN-SPEZIAL

Eine Pflicht für alle, die

Leben retten kann!

Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren, die im Ernstfall als Rettungsweg

dienen, sind kein optionales Accessoire, sondern laut Bauordnung längst vorgeschrieben.

Das macht die Wohnung nachhaltig sicherer, ist also eine überaus sinnvolle Investition.

I

m ganzen Land Nordrhein-Westfalen ist seit

2013 eine Rauchwarnmelder-Pflicht in § 49

Absatz 7 der Bauordnung gesetzlich ver-

ankert. Dieses Gesetz dient ausschließlich

dem Schutz der sich in der betreffenden

Wohnung aufhaltenden Personen.

Einbau Vermietersache

Die Pflicht, Rauchmelder zu verwen-

den, ist für alle bindend: Vermieter, Mieter

und selbst nutzende Eigentümer. Für den

Einbau in die Wohnung, die Inbetriebnahme

und den Ersatz von defekten Geräten ist der

Eigentümer zuständig, also nicht der Mieter.

Die Boxen, die bei Rauchentwicklung einen lau-

ten Ton von sich geben und so dazu auffor-

dern, die Wohnung zu verlassen, müssen in

folgenden Räumen installiert sein: Schlaf-

und Kinderzimmer einschließlich Ein-

Zimmer-Apartments sowie Flure, die als

Rettungswege dienen. In Kellern und

Treppenhäusern außerhalb der Wohnung

sowie in Küche und Badezimmer müssen

die kleinen batteriebetriebenen Geräte

nicht angebracht werden.

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Haus & Grund Aachen Immobilien- und Verwaltungs-GmbH

Telefon: 02 41/ 47 47 620

|

E-Mail:

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