Jahresbericht 2015

10 JAHRESBERICHT 2015 während Mieter nur um mehrheitlich 1.000 Euro reicher wurden bzw. sogar Einbußen zu verzeichnen hatten. Dies zeigt, wie wichtig es ist, die Rahmenbedingungen für die Vermögensbildung durch Wohneigentum für breite Bevölkerungsschichten zu verbessern. Tatsächlich hat sich der Staat in den vergangenen Jahren mehr und mehr aus der Förderung zurückgezogen. Insbesondere durch die Nichtanpassung der Einkommens- und Fördergrenzen für die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie seit rund 20 Jahren sind inzwischen viele Sparer, teilweise sogar Berufsanfänger, aus der Förderung gefallen. Gerade in der Nullzinsphase bedarf es jedoch weiterer staat- licher Anreize, um die privaten Haushalte weiterhin zum Sparen und zur privaten (Alters-)Vorsorge zu motivieren und ihnen auf diesem Wege auch ein wenig von den Zins- einsparungen zurückzugeben, von denen der Staat in dieser Situation besonders profitiert. Zur Kompensation – auch der allgemeinen Preissteigerungsrate – wird eine Anhebung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage (beim Bausparen) von derzeit 17.900/35.800 Euro und für die Wohnungsbauprämie von derzeit 25.600/51.200 Euro auf einheitlich mindestens 30.000/60.000 Euro (ledig/ver- heiratet) zu versteuerndes Einkommen vorgeschlagen. Wei- tere Maßnahmen zur Stärkung der Sparprozesse bestünden in der Erhöhung der jährlich maximal geförderten Spar­ leistung auf 1.000/2.000 Euro (ledig/verheiratet) und der Anhebung des Fördersatzes auf einheitlich 10 Prozent. 3. Wohn-Riester Weiterhin großer Beliebtheit erfreuen sich riestergeförderte Bausparverträge. So erhöhte sich der Vertragsbestand der Landesbausparkassen von rund 665.000 Wohn-Riester-Ver- trägen imVorjahr um 11,1 Prozent auf rund 739.000 Verträ- ge im Jahr 2015. Die LBS-Gruppe ist mit einem Anteil von 47,4 Prozent weiterhin Marktführer in diesem Bereich. Der Bestand an Riester-Renten-Verträgen in Deutschland insgesamt stieg im Jahr 2015 auf 16,48 Millionen Verträge. Damit verfügen rund 40 Prozent der Förderberechtigten in Deutschland über einen Riester-Vertrag zur privaten Alters- vorsorge. Der Wohn-Riester, der erst im Jahr 2008 eingeführt wurde, weist bei den Neuabschlüssen von Riester-Verträgen die größte Dynamik auf und ist der Motor der geförderten Altersvorsorge. Er konnte 2015 gegenüber dem Vorjahr einen weiteren Bestandszuwachs von 187.000 Neuverträ- gen verzeichnen und ist mittlerweile auf 1,56 Millionen Wohn-Riester-Verträge angestiegen, während zeitgleich vor allem Riester-Versicherungen, Fonds- und Banksparpläne stagnierten oder nur geringe Zuwächse verzeichneten. Beim Wohn-Riester wird das angesparte Riester-Vermögen bis zum Beginn der Auszahlungsphase für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie, Umbaumaßnahmen zum altersgerechten Wohnen oder für die Tilgung dafür aufgenommener Kredite eingesetzt. Die Förderung, die aus einem Sonderausgabenabzug gemäß § 10a und den jährli- chen Altersvorsorgezulagen besteht, wirkt wie ein „Til- gungsturbo“. Sie bewirkt letztlich eine Zinsersparnis durch die verkürzte Laufzeit, was quasi einer Sondertilgung ent- spricht und den Begünstigten ermöglicht, einige Jahre frü- her ihre Wohnimmobilie abzubezahlen als dies ohne die Förderung der Fall wäre. Der wirtschaftliche Vorteil eines Wohn-Riester-Darlehens kann dabei nach Berechnungen von Finanztest – z. B. bei einer vierköpfigen Familie – über den gesamten Finanzie- rungszeitraum hinweg bis zu 50.000 Euro betragen. Dabei ist die nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter bereits berücksichtigt. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Eigenheimrente die einzige Form der Altersvorsorge bildet, die schon lange vor Renteneintritt genossen werden kann.

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