Jahresbericht 2015

9 I. Vermögensbildung und Bausparen 2. Bausparförderung Mit der Wohnungsbauprämie (WoP) setzt der Staat wieder beträchtliche private Sparprozesse in Gang. Im Berichtsjahr wurden mit einem Fördervolumen von rund 362 Millionen Euro erneut enorme Sparleistungen in den Privathaushalten generiert und damit hohe Multiplikatoreffekte erzielt. Um die WoP in Höhe von 45 Euro zu erhalten, muss mindestens das Elffache, nämlich jährlich rund 4 Milliarden Euro gespart werden. Dies führt mit in der Regel weiteren Sparleistungen und anschließenden Tilgungsraten für Darlehen zu einem Aufbau von beträchtlichen Wohnungsvermögen der Haus- halte, das im Alter Sicherheit und Wohlstand schafft und vom Kapitalmarkt unabhängig macht. Die Wohnungsbauprämie wirkt durch die Einkommensgren- zen sozialpolitisch gezielt, vor allem begünstigt sie nach- wachsende Generationen. Speziell für junge Leute ist die WoP ein wichtiger Anreiz für den frühzeitigen Start mit ziel- gerichtetem Vorsparen für die Wohneigentumsbildung. Dank der WoP wird der zielgerichtete Ansparprozess für Wohneigentum um zehn Jahre nach vorn gezogen. Bauspa- rer haben damit mehr Eigenkapital als Nicht-Bausparer und können so oft überhaupt erst die Finanzierung schaffen. Mit der Arbeitnehmersparzulage für Einzahlungen auf Bau- sparverträge für untere bis mittlere Einkommen wird zusätzlich erreicht, dass die vermögenswirksamen Leistun- gen (vL) zumAufbau von Eigenkapital und Zinssicherheit für den späteren Eigentumserwerb oder für Modernisierungs- maßnahmen genutzt werden können. Aufgrund des inne- ren Zusammenhangs zwischen der staatlichen Förderung und dem tarifvertraglich geregelten vL-System entsteht bei diesem Instrument ebenfalls eine hohe Multiplikatorwir- kung. Beide Instrumente haben einen erzieherischen Effekt und wirken nachweislich über den Tag des Eigentumserwerbs hinaus. Wohneigentümer weisen sowohl in der Ansparpha- se als auch nach Einzug in die eigenen vier Wände eine weit überdurchschnittliche Sparquote auf. Studien gehen sogar von rund der doppelten Sparquote aus. Im Rentenalter ver- fügen sie dann gegenüber Mieterhaushalten nicht nur über zusätzliches Immobilienvermögen, sondern auch über ein fast doppelt so hohes Geldvermögen wie Mieter. Auch die Ergebnisse der jüngsten Panel-Studie „Private Haushalte und ihre Finanzen“ der Deutschen Bundesbank vom März 2016 belegen die Bedeutung der Immobilie für die Vermögensbildung. Danach hat die Hälfte aller Deut- schen, die in der eigenen Immobilie wohnt, ihr Nettovermö- gen von 2010 bis 2014 um mehr als 33.500 Euro gesteigert, Förderbedingungen Wohnungsbauprämie Jährlich max. geförderte Sparleistung (Bemessungsgrundlage) Ledig Verheiratet 1.024 Euro Höhe der Wohnungsbauprämie 8,8 Prozent Maximale Prämie Einkommensgrenze (max. zu versteuerndes Jahreseinkommen) 90,11 Euro 51.200 Euro 512 Euro 8,8 Prozent 45,06 Euro 25.600 Euro Förderbedingungen für Vermögenswirksame Leistungen auf Bausparverträge Arbeitnehmer-Sparzulage Jährlich max. geförderte Sparleistung (Bemessungsgrundlage) Bindungsdauer  Jahre *Verdopplung bei Zusammenveranlagung von Verheirateten 470 Euro* Höhe der Sparzulage 9 Prozent Maximale Sparzulage 42,30 Euro* Einkommensgrenze (zu versteuerndes Jahreseinkommen) 17.000 Euro Alleinstehende 35.800 Euro Verheiratete

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