Rückenwind 01/2023

60 RAD IM ALLTAG den Generalanzeiger. Er schreibt in demArtikel zu dem Unfall: „Für Fahrradfahrer gilt, dass sie mindestens einen Meter Sicherheitsabstand zu parkenden oder haltenden Fahrzeugen einhalten sollen.“ Richtig so, es gibt in der StVO zwar ein Rechtsfahrgebot, das heißt aber nicht, dass ich so weit rechts fahren muss, dass ich mich selbst gefährde. Lieber lasse ich mich von hinten drängeln – meinetwegen auch anhupen, als dass ich mich in den Gefahrenbereich sich öffnender Autotüren begebe. Schon um auch juristisch gesehen auf der sicheren Seite zu sein und nicht zu allem Unglück auch noch ein Mitverschulden zu riskieren, ist dieser Sicherheitsabstand zu beherzigen. Was sagt die Rechtsprechung? Es gibt zwar, wie auf juristischer Ebene üblich, unterschiedliche Auslegungen; aber laut einem Urteil des Landgerichts Berlin muss der Radfahrer so viel Abstand einhalten, dass eine Autotür, die unachtsam geöffnet wird, ihn nicht gefährdet. Das Gericht geht dabei von 1 Meter bis 1,20 Meter aus. Radfahrer, die sich etwas weiter zur Straßenmitte hin orientieren, wenn parkende Autos am Seitenrand stehen, verhalten sich also völlig korrekt. Leider hat sich die Polizei bisher noch nicht zu diesem generellen Hinweis durchringen können. Womöglich dominiert hier noch immer die Sorge um den ungehinderten Fluss des (motorisierten) Verkehrs. Der Holländische Griff Immerhin heißt es im Polizeibericht: „Die Polizei nimmt das Geschehen zum Anlass, um erneut zu warnen: „Vorsicht beim Öffnen der Autotür! Ein genauer Blick nach hinten mindert die Gefahren um ein Vielfaches. Öffnen Sie die Tür Ihres Autos nicht mit der Hand, die Ihrer Tür am nächsten ist, sondern mit der anderen Hand. Dadurch drehen Sie Ihren Oberkörper automatisch herum und blicken in den toten Winkel.“ Dieser Griff wird auch „Holländischer Griff“ genannt, da diese Vorgehensweise in den Fahrschulen unseres Nachbarlandes zuerst gelehrt wurde. Inzwischen ist dies auch Standard (oder sollte es zumindest sein) in deutschen Fahrschulen. Übrigens gilt der „Holländische Griff“ nicht nur für die Fahrer, sondern auch für die Fahrgäste – also für alle Autotüren! Okay, Heckklappe ausgenommen. Werner Böttcher Bonn/Rhein-Sieg. Aus Energiespargründen bleibt das ADFC-RadHaus in der Breite Straße 71 vom 19.12.2022 bis einschließlich 21.2.2023 geschlossen. Wir sind aber selbstverständlich trotzdem für Euch da. • Anmeldung für Fahrradcodierungen: codierung@adfc-bonn.de. • Sonstige Anfragen: info@adfc-bonn.de und per Telelfon unter 0228-6296364 • Und folgen Sie uns bei Facebook, Twitter und Instagram. Einfach eingeben adfcbonn Zudem führen wir neue Öffnungszeiten nach dem 21. Februar ein. Das ADFC-RadHaus ist dann regulär geöffnet: • Mi und Do von 17 bis 19 Uhr • Fr und Sa von 11 bis 14 Uhr Verena Zintgraf Zwei Monate Winterpause im ADFC-RadHaus Neue Öffnungszeiten ab Ende Februar: Offen von Mittwoch bis Samstag Foto: Rüdiger Wolff

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