Rückenwind 02/2023

48 VERKEHRSPOLITIK RHEIN-SIEG Eine positive Zwischenbilanz zieht der ADFC zu der Banneraktion „Mindestabstand beachten!“, mit der Autofahrende an Rhein und Sieg auf den seit 2021 vorgeschriebenen Mindestabstand beim Überholen eines Fahrrads hingewiesen werden. Die Banner erregen Aufsehen – und genau darauf kommt es an. Denn die Überholvorschriften sind offenbar bisher zahlreichen Kraftfahrern nicht bekannt gewesen. Die Aktion des ADFC will dazu beitragen, dass sich das ändert, und zugleich dazu aufrufen, dass die einschlägigen Regeln auch beachtet werden. Auch die Bürgermeister wurden aktiv Die Banner hängen nun in vielen Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis und weisen auf den Mindestabstand von 1,5 m hin, der innerorts einzuhalten ist, wenn Kraftfahrzeuge Fahrräder überholen. Außerorts beträgt dieser Abstand sogar 2 m. Der ADFC bedankt sich bei den beteiligten Kommunen, dass sie das Aufhängen der Banner gestattet haben. Eine besondere Unterstützung hat die Aktion dort erhalten, wo die Bürgermeister persönlich in Form eines gemeinsamen Pressetermins die Aktion unterstützt haben, wie dies in Hennef und Sankt Augustin der Fall war. Das hilft uns und unserem Anliegen ganz besonders, denn durch die öffentlichkeitswirksame Unterstützung Foto: Stadt Sankt Augustin Sankt Augustin Nähe Markt: Bürgermeister Max Leitterstorf (m.) und ADFC-Sprecher Manfred Monreal (r.) mit Banner Zwischenbilanz positiv! Banneraktion „Mindestabstand beachten!“ in der gesamten Region Niederkassel, in der Südstraße Lohmar, mit 1. Beigeordnetem Andreas Behncke Foto: Ingeborg Gallasch Foto: Siegmund Zöllner

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