BAD AACHEN - Heiraten in Aachen

BAD AACHEN | 17 EHEVERTRAG Zugewinngemeinschaft. Kommt es nämlich zum Fall der Scheidung, so findet in aller Regel ein Zugewinnausgleich statt, bei dem – simpel gesagt – eine Differenz gebildet wird zwischen den jeweiligen Vermögen der Eheleute zu Beginn der Ehe, zum Zeitpunkt der Trennung und zum Ende der Ehe. Der Partner, der im Ergebnis ein größeres Vermögen erwirtschaftet hat, muss dem anderen Ehegatten die Hälfte des Überschusses erstatten. So kann es zum Beispiel durchaus sein, dass die geliebte Immobilie nicht mehr zu halten ist und im schlimmsten Fall in die sogenannte Teilungsversteigerung gegeben wird. Kluge Gestaltung hilft Auch der Satz: „Jetzt, wo unser Kind da ist, bekomme ich selbst im Falle einer Scheidung Unterhalt, bis die Ausbildung beendet ist“, ist schlichtweg falsch. Ohne Vereinbarung erhält auch ein betreuender Ehegatte im Falle der Scheidung gesetzlich grundsätzlich nur einen Unterhalt bis zum dritten Geburtstag des Kindes, hiernach muss sich der Ehegatte – von gesetzlichen Ausnahmen abgesehen – aus eigener Kraft unterhalten. Man erkennt ganz einfach, dass hier mit kluger Gestaltung eine Regelung getroffen werden kann, die jahrelangen Streit vermeidet. „Ein Testament brauche ich nicht, jetzt habe ich meine Frau, die erbt ja alles.“ Auch diese Feststellung ist in ihrer Pauschalität nicht zutreffend. Stirbt zum Beispiel ein Ehegatte und sind Kinder vorhanden, so erben die Kinder gesetzlich neben dem überlebenden Ehegatten. Dies kann, je nach Konstellation und Konfliktbereitschaft, zu existenzbedrohenden Situationen führen. Fazit: Gerade für Verliebte auf dem Weg zum Traualtar ist ein spezialisierter Rechtsanwalt ein wichtiger Berater! Foto: Shutterstock.com/Africa Studio

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