Jahresbericht 2017

22 JAHRESBERICHT 2017 IV. Rechtliche Rahmenbedingungen neben den nachstehend aufgeführten regulierungsmaß- nahmen sind zahlreiche weitere Standards, leitlinien und Bestimmungen im Kalenderjahr 2017 erarbeitet worden, die entweder bereits verabschiedet sind oder sich teilweise noch in der Konsultations- oder Entwicklungsphase befinden. Die Bewältigung dieser regulierungsflut stellt alle Kreditinstitu- te vor enorme herausforderungen. Viele neuregelungen, die ursprünglich für große international tätige Banken ent- wickelt wurden, erscheinen für kleinere und risikoarme Insti- tute überdimensioniert sowie für bestimmte Geschäfts- modelle nicht in allen Fällen sinnvoll anwendbar. Dies gilt gerade auch für die deutschen Bausparkassen, die in vergan- genen Finanzkrisen mit ihrem bewährten, streng reglemen- tierten Geschäftsmodell und ihrem kleinteiligen Kreditge- schäft auf der Basis von kontinuierlichen Kundeneinlagen nachweislich systemstabilisierend gewirkt haben. Basel IV Erst seit dem 1. Januar 2014 ist das neue, umfangreiche bankaufsichtliche regelungswerk („Crr/CrD-IV-Paket“) anzuwenden. Das regulierungspaket dient der Umsetzung von „Basel III“ in europäisches und deutsches recht. Basel III steht für eine Bündelung von Vorschriften, die für die regu- lierung von Instituten vorgesehen ist. Das Basel-III-rahmen- werk wurde vom Baseler ausschuss für Bankenaufsicht nach jahrelangen Verhandlungen entwickelt. Die primär für die international tätigen Banken entwickelten Grundsätze gelten mit ihrer Umsetzung in europäisches und deutsches recht gleichermaßen auch für Bausparkassen und weitere risikoarme und kleine Institute. Eine Differenzierung nach risikogehalt und/oder Größe des Instituts erfolgt unzurei- chend. Bereits Basel III sah umfangreiche und tief in das Geschäfts- modell der Institute eingreifende regelungen vor. Vor diesem hintergrund wurden den Instituten teilweise Übergangsfristen und sukzessive Erfüllungspflichten eingeräumt. Den Instituten sollte eine angemessene Zeit gegeben werden, Geschäfts- und risikostrategien, Prozesse, Berichtspflichten und It-Infrastruktur anzu- passen, umzubauen und zu erweitern (Implementierungs- phase). Parallel zu dieser Implementierungsphase arbeitete der Base- ler ausschuss bereits weiter an seinem regulierungspaket. offiziell sollten bestehende regelungen, insbesondere aus Basel III, lediglich präzisiert und überarbeitet werden. Jedoch gehen die arbeiten über diesen Zweck hinaus. Die regelun- gen wurden vom Baseler ausschuss an vielen Stellen vor allem verschärft und erweitert. nicht umsonst wird die Über- arbeitung von Basel III in der Kreditwirtschaft als Basel IV tituliert. Die vom Baseler ausschuss nach langen und kontrovers geführten Verhandlungen vereinbarten Basel-IV-regelun- gen wurden im Dezember 2017 veröffentlicht. Für die ver- pflichtende anwendung von Basel IV durch deutsche Insti- tute ist eine Änderung des bestehenden bankaufsichtlichen regelungswerks notwendig. Die Europäische Kommission plant, mit den erforderlichen Gesetzgebungsarbeiten Ende 2019 zu beginnen. Die Institute müssen sich erneut auf geänderte und neue regulierungen einstellen, die zudem in teilen deutlich über die bisherigen anforderungen hinaus- gehen. Es wird aufgabe der EU sein, die neuen Basel-IV- regelungen mit augenmaß und unter wahrung des Pro- portionalitätsgrundsatzes umzusetzen. Ungerechtfertigte Belastungen der Bausparkassen gilt es zu vermeiden. Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) während die regelungen des Baseler ausschusses primär für international tätige Banken entwickelt werden, umfas- sen die regelungen der EBa auch explizit risikoarme und kleine Institute und sind damit auch für Bausparkassen relevant. Die EBa arbeitet hierbei auf Grundlage von Man- daten, die sie vom europäischen Gesetzgeber erhalten hat, aber auch auf Grundlage eigener Initiativen. Daneben unterstützt sie die europäische Gesetzgebung unter ande- rem mit der Durchführung von analysen sowie der Erarbei- tung von Meinungen und Stellungnahmen. Die Verlautbarungen der EBa erfolgen fortlaufend. laut Jahresbericht 2017 der EBa veröffentlichte sie allein im Kalenderjahr 2017 insgesamt 132 regulatorischewerke. Die Deutsche Kreditwirtschaft kritisiert, dass die EBa in teilen ihre Mandate überstrapaziert. auch ist die hohe anzahl an

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