Jahresbericht 2017

23 IV. rEChtlIChE rahMEnBEDInGUnGEn regulatorischen werken auf Grundlage eigener Initiativen kritisch zu betrachten. Europäische Gesetzgebung Die Europäische Union setzt ebenfalls rechtliche rahmenbe- dingungen für das Bausparen fest. auch im Kalenderjahr 2017 entstammen regulierungsmaßnahmen und -vorhaben direkt der EU. Zu ihren wichtigsten Instrumenten für die Bankenregulierung zählen richtlinien, Verordnungen und Delegierte rechtsakte. Sie haben einen weitreichenden Ein- fluss auch auf die Bausparkassen. Ein Beispiel hierfür stellt der Vorschlag für eine europäische Einlagensicherung dar. Europäische Einlagensicherung (EDIS) Die EU-Kommission legte im november 2015 einen Verord- nungsvorschlag vor, der darauf abzielt, bis 2024 aus den bestehenden nationalen Einlagensicherungen ein neues, europäisches Einlagensicherungssystem zu schaffen („EDIS – European Deposit Insurance Scheme“). laut Kommissi- onsvorschlag soll die Einführung von EDIS in drei Etappen erfolgen. Im rahmen der Vergemeinschaftung ist ein euro- päischer Einlagensicherungsfonds („DIF – Deposit Insu- rance Fund“) zu etablieren, in den sukzessiv die Mittel aus den nationalen Einlagensicherungen übertragen werden. Dem Kommissionsvorschlag folgten bis heute viele teils kontrovers geführte Diskussionen über Sinn, Möglichkeiten und Gerechtigkeit eines europäischen Einlagensicherungs- systems. am Beispiel von EDIS lässt sich zeigen, dass risiken für Bausparkassen und andere Institute entstehen können, die vorher nicht existierten. So könnten solvente Institute durch entstehende hohe und wiederkehrende nachschuss- pflichten für die europäische Einlagensicherung in wirt- schaftliche Schwierigkeiten gebracht werden. Mit EDIS würden damit risiken und haftungen voneinander getrennt werden. Ein solches europäisches Einlagensicherungssys- tem würde folglich Fehlanreize für das Management sowie grenzüberschreitende ansteckungsrisiken provozieren. Dies kann nicht im Sinne der EU und seiner Bürger sein. Die Bundesregierung nimmt bislang die Position ein, dass vor weiteren Schritten bei der europäischen Einlagensiche- rung die risiken in den Bankensystemen der Euro-Staaten reduziert werden müssen. Diese Position gilt es beizubehal- ten und in der EU zu etablieren. Leverage Ratio (LR) Die aufsichtlichen Vorgaben zur lr sind ein gutes Beispiel einer einheitlichen, nicht differenzierten regulierung. Sowohl der Baseler ausschuss für Bankenaufsicht als auch die EBa haben an der Entwicklung der aufsicht- lichen Vorgaben zur lr gearbeitet. Im Ergebnis wurde eine Mindestquote von 3,0 Prozent für alle Institute vorge- schlagen. Die Bausparkassen haben sich über die Europäische Bau- sparkassenvereinigung (EuBV) bei der Kalibrierung und der Entwicklung der lr stets für differenzierte Verschuldungs- quoten ausgesprochen. Die deutschen Bausparkassenver- bände haben sich zudem an das Bundesministerium für Finanzen gewandt, um bausparspezifische Besonderheiten bei der Ermittlung der Quote zu berücksichtigen. Eine pau- schale Vorgabe von 3,0 Prozent könnte die Bausparkassen mit ihrem risikoarmen Geschäftsmodell vor Probleme stel- len. Daneben würde die anwendung eines einheitlichen Prozentsatzes für alle risikoklassen eine aushebelung des bereits mit dem Basel-II-rahmenwerk geschaffenen anreiz- systems, hohe risiken mit hohen Kapitalanforderungen und niedrige risiken mit niedrigen Kapitalanforderungen zu unterlegen, bedeuten. Im november 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission Vorschläge zur Änderung des bestehenden Crr/CrD-IV-Pakets. Sie sieht bezüglich der leverage ratio eine Mindestquote von 3,0 Prozent für alle Institute vor. Im Kalenderjahr 2017 und im bisherigen Jahr 2018 wurden die Vorschläge der Europäischen Kommission intensiv auf Ebene des Europäischen Parlaments und des rats der Euro- päischen Union diskutiert. Es zeigt sich, dass Vorschläge unterbreitet werden, die eine weitere Verschärfung der leverage ratio vorsehen. So soll es zum Beispiel für alle Ins- titute eine vom antizyklischen Kapitalpuffer abhängige antizyklische Erhöhung der leverage-ratio-anforderung auf bis zu 3,875 Prozent geben.

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