Jahresbericht 2017

8 JAHRESBERICHT 2017 350 Millionen Euro noch vor einigen Jahren auf nunmehr nur noch rund 240 Millionen Euro pro Jahr, dass es an der Zeit ist, die Förderbedingungen zu verbessern. Durch die nichtanpassung der Einkommensgrenzen an die allgemei- ne Preis- und lohnentwicklung sind inzwischen viele Bau- sparer „aus der Förderung gefallen“. Die Große Koalition ist deshalb auf dem richtigen weg, wenn sie, wie im Koalitionsvertrag beschlossen, die anreize zum frühzeitigen und mittelfristigen Eigenkapitalaufbau durch eine Verbesserung der wohnungsbauprämie (anpas- sung der Einkommensgrenzen und erhöhter Prämiensatz) neu belebt. Von einer verbesserten wohnungsbauprämie, die wieder breite Schichten der Bevölkerung erreicht, würde eine wichtige Signalwirkung für kontinuierliche Sparprozes- se und einen langfristig orientierten Vermögensaufbau ausgehen. Gerade in der aktuellen niedrigzinsphase bedarf es spürba- rer staatlicher anreize, um die privaten haushalte weiterhin zum Sparen und zur privaten (alters-)Vorsorge zumotivieren. auf diese weise kann der Staat auch ein wenig von den Zins- einsparungen zurückgeben, von denen er in dieser Situation besonders profitiert. Gleichermaßen kann er im Kontext der umstrittenen nullzinspolitik der EZB, die eher anreize schafft, sich zu verschulden anstatt zu sparen, einen Beitrag dazu leisten, dass die für die langfristige Stabilität des Finanzsys- tems wichtige Sparkultur nicht beschädigt wird. Eine anpassung der förderfähigen Einkommensgrenzen und des Förderumfangs wäre auch dringend für die arbeit- nehmersparzulage nötig. Mit der arbeitnehmersparzulage für Einzahlungen auf Bausparverträge für untere und mitt- lere Einkommen wird zusätzlich erreicht, dass die vermö- genswirksamen leistungen (vl) zum aufbau von Eigenkapi- tal und Zinssicherheit für den späteren Eigentumserwerb oder für Modernisierungsmaßnahmen genutzt werden können. aufgrund des inneren Zusammenhangs zwischen Förderung durch die Sparzulage und tarifvertraglichem vl- System entsteht bei diesem Instrument ebenfalls eine hohe Multiplikatorwirkung. auch bei diesem Instrument sind die Einkommensgrenzen (siehe Grafik) für die Förderung des Bausparens im rahmen der vermögenswirksamen leistungen seit 20 Jahren nicht mehr angepasst worden. Im selben Zeitraum sind aber die nettolöhne und -gehälter um rund 34 Prozent gestiegen, so dass seit Jahren der Kreis der Förderberechtigten sinkt. Durch die nichtanpassung der Einkommens- und Förder- grenzen der arbeitnehmersparzulage sind viele Sparer – zunehmend sogar Berufsanfänger – aus der Förderung „herausgewachsen“. Die arbeitnehmersparzulage beträgt aktuell 9 Prozent; gefördert wird eine anlagesumme von 470 (ledige) bzw. 940 (Verheiratete) Euro pro Jahr. Die Sparzulage beträgt damit maximal 43 Euro bei einer Einzelveranlagung und 86 Euro für Verheiratete, wenn die Spareinlagen für wohnwirt- schaftliche Zwecke genutzt werden. Um die attraktivität auch dieses Förderinstrumentes wieder zu erhöhen, bedürf- te es einer novellierung des Vermögensbildungsgesetzes. Eine anhebung der Einkommensgrenzen, etwa an die allge- meine Preissteigerung, eine anhebung der anlagehöchst- beträge sowie eine Erhöhung der Fördersätze könnten die vermögenswirksamen leistungen für viele anleger wieder attraktiver machen. Förderbedingungen für Vermögenswirksame Leistungen auf Bausparverträge Arbeitnehmersparzulage Jährlich max. geförderte Sparleistung (Bemessungsgrundlage) Bindungsdauer  Jahre; *Verdopplung bei Zusammen- veranlagung von Verheirateten 470 Euro* Höhe der Sparzulage 9 Prozent Maximale Sparzulage 42,30 Euro* Einkommensgrenze (zu versteuerndes Jahreseinkommen) 17.900 Euro Alleinstehende 35.800 Euro Verheiratete

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