Jahresbericht 2019

17 II WOHNUNGSBAU UND WOHNUNGSPOLITIK hätte aber negiert, dass Immobilienvermittler auch für den Käufer wertvolle Dienstleistungen erbringen. Die Verbesserung der Wohnungsbauprämie stärkt mittel- fristig die die Wohneigentumsbildung und dürfte dem Spa- ren fürWohneigentumeinen Schub verleihen (siehe Seite 7). Gerade für jüngere Berufseinsteiger mit noch geringen Ein- kommen wird das Bausparen durch die Prämie attraktiver – die Früchte in Form der eigenen vier Wände sind dann in einigen Jahren zu ernten. Auch wenn die Bundesregierung mit ihrer Wohnraumoffen- sive viel angeschoben und vieles richtig gemacht hat, gibt es doch auch noch Kritikpunkte und offene Baustellen: So sollte die Neuregelung der Maklerprovision nur den Auf- takt zu einer substanziellen Senkung der Erwerbsnebenkos- ten bilden. Naheliegend wäre es, als nächstes an die Grund- erwerbsteuer heranzugehen. Diese ist eine Ländersteuer, bis 2006 galt allerdings ein bundeseinheitlicher Satz von 3,5 Prozent. Seitdem die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen dürfen, kam es teils zu kräftigen Erhöhun- gen: In Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, dem Saarland, Brandenburg und Thüringen sind inzwischen 6,5 Prozent fällig, nur Bayern und Sachsen blieben beim ursprünglichen Satz. Wenn es nicht gelingt, dass sich die Bundesländer wieder auf ein einheitliches niedrigeres Niveau verständigen, bleibt als Ausweg der Freibetrag für Ersterwerber von Wohneigentum Kontraproduktiv ist auch die geplante Verschärfung des Umwandlungsverbots . War es bisher nur in sogenannten Milieuschutzgebieten möglich, die Aufsplittung eines Mietshauses in Eigentumswohnungen zu untersagen, so ist nun – fast ein wenig versteckt im Entwurf des Baulandmo- bilisierungsgesetzes – geplant, die Genehmigungspflicht auf alle Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszudehnen. Doch mag es auch noch so gut gemeint sein, Mieter vor möglichen Eigenbedarfskündigungen zu bewah- ren, man verhindert auf diese Weise eben auch, dass aus demMieter einer Wohnung ihr Eigentümer wird. Zwar sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Genehmigung erteilt wer- den muss, wenn mindestens zwei Drittel der Mieter ihre Wohnung kaufen wollen. Diese Anforderung dürfte jedoch nur schwer zu erfüllen sein, selbst wenn es einige Kaufinte- ressenten gibt. Hinzu kommt noch: Gerade bei Umwand- lungen von Mietshäusern waren Mieter schon bisher viel länger vor Eigenbedarfskündigungen geschützt: In einem solchen Fall gelten nämlich nicht nur wie normalerweise Kündigungsfristen von wenigen Monaten, sondern von mindestens drei bis hin zu zehn Jahren. In die richtige Richtung geht da schon eher ein Vorschlag des Instituts der deutschen Wirtschaft: Die Ökonomen regen an, dass die Städte Mieter, bei denen eine Umwand- lung ansteht, mit einemNachrangdarlehen als Eigenkapital- ersatz beim Kauf ihrer Wohnung unterstützen könnten. Die Immobilienexperten von empirica bringen zudem als zusätzlichen Anreiz ins Spiel, dass Gewinne aus dem Ver- kauf vonWohnungen an deren Mieter grundsätzlich steuer- frei sein sollten. Die Vermögensbildung auch in unteren Einkommensschichten zu fördern, um Vermögensungleich- heit zu verringern, ist auf jeden Fall sinnvoller, als den Ist- Zustand durch die Beschränkung von Umwandlungen zu konservieren.

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