Jahresbericht 2019

25 IV REGULATORIK sondern sich auf gewissermaßen alle von der Meldepflicht umfassten Kreditinstitute erstreckt, hat sich die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) diesem Thema angenommen. Ziel der DK ist es, wesentliche und möglichst schnelle Abhilfe für die Institute zu erreichen. Im Juli 2019 hat die DK mit einem Schreiben an die Deutsche Bundesbank um Erleichterungen gebeten und Vorschläge unterbreitet. In ihrer Antwort hat die Deutsche Bundesbank denVorschlag mit der kurzfristig größten Entlastungswirkung mit Verweis auf die EZB abgelehnt. Gesprächsbereitschaft hat die Bundesbank allerdings bei der Vereinfachung des Melde- und Korrekturverfahrens signalisiert. In diesem Zuge veröf- fentlichte sie am 30. Dezember 2019 ihr Rundschreiben 71/2019, in dem sie Änderungen der Einreichungsart und des Korrekturkonzepts für Kredit-Stammdaten empfiehlt. Es ist zu begrüßen, dass die Deutsche Bundesbank die Beschwerden von Instituten, Rechenzentren und Verbänden imHinblick auf den Meldeprozess aufgenommen hat. Mit den empfohlenen Änderungen wird der Meldeprozess vereinfacht. Mindestdeckung notleidender Kredite (NPL-Backstop) Der Rat hat sich im Juli 2017 auf einen Aktionsplan zur Bewältigung des Problems der notleidenden Kredite im Bankensektor geeinigt. Er skizzierte eine Reihe von politi- schen Maßnahmen, die zum Abbau der hohen Bestände an notleidenden Krediten beitragen und ihr künftiges Entste- hen verhindern sollen. Notleidende Kredite sind Bankdarlehen, die verspätet zurückgezahlt werden oder bei denen die Wahrscheinlich- keit besteht, dass sie nicht ohne die Veräußerung von Sicherheiten zurückgezahlt werden können. Die Finanzkrise und die anschließende Rezession haben dazu geführt, dass die Banken in einigen Mitgliedstaaten über besonders hohe Bestände an notleidenden Krediten verfügen. Auch die COVID-19-Pandemie wird aller Erwarten nach zu einem Anstieg beitragen. Ein hoher Bestand an notleidenden Kre- diten hat negative Auswirkungen auf die Kreditvergabe an die Wirtschaft. Von einer schrittweisen Rückführung notlei- dender Kredite profitieren daher sowohl die Kreditinstitute als auch die Realwirtschaft. Im Kampf um die Reduzierung dieser notleidenden Kredite und damit für einen weiteren Risikoabbau im europäischen Bankenmarkt hat die Europäische Kommission imMärz 2018 neue Gesetzesvorschläge vorgelegt. Bestandteil des Kommis- sionspakets war ein Verordnungsvorschlag zur Mindest- deckungshöhe für notleidende Kredite. Die finale Verordnung Nr. 2019/630 wurde am 25. April 2019 im EU-Amtsblatt ver- öffentlicht. Sie trat am nächsten Tag in Kraft. Die Regelungen gelten für Risikopositionen, die nach Veröffentlichung der Verordnung eingegangen werden. Damit sind die Altbestän- de an notleidenden Krediten nicht betroffen. Die Verordnung gibt den Instituten vor, bis wann sie für ihre notleidenden Kredite eine vollständige Risikovorsorge gebil- det haben müssen. Kommen Institute dieser Mindest- deckung an Risikovorsorge nicht nach, werden die Vorsorge- lücken vom harten Kernkapital abgezogen. Viele Kreditinstitute in der EU weisen teilweise sehr hohe NPL-Quoten auf. Allerdings trifft dies nicht auf alle Kredit- institute zu. Beispielsweise liegen die NPL-Quoten bei Lan- desbausparkassen auf einem verhältnismäßig sehr niedri- gen Niveau. Daher sehen wir es kritisch, dass die Regelun- gen keine Differenzierung zwischen Instituten mit hohen und niedrigen NPL-Quoten vorsehen, wie von der Deut- schen Kreditwirtschaft gefordert. Stattdessen müssen alle Kreditinstitute die einheitlichen Vorgaben erfüllen. Es ist zu erwarten, dass diese pauschal vorgegebene Mindestrisiko- vorsorge oftmals über dem sachgerechten und durch Rech- nungslegung und Wirtschaftsprüfung bestätigten Risiko- vorsorgeniveau liegen wird. Damit führt der NPL-Backstop zu unnötigen zusätzlichen Kapitalbelastungen bei Banken, Sparkassen und Bausparkassen. Verschuldungsquote (Leverage Ratio) Landesbausparkassen verfügen mit ihrem Bausparkollektiv über ein besonderes und gesetzlich speziell geregeltes Geschäftsmodell. Insbesondere in der lang anhaltenden Null- zinsphase nutzen viele Bausparer dieMöglichkeit vonVor- und Zwischenfinanzierungskrediten. Hierbei erhalten Bausparer zuerst das für wohnwirtschaftliche Zwecke gebundene Darle- hen, und sparen erst anschließend das erforderliche Bauspar-

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