Jahresbericht 2019

29 IV REGULATORIK erfolgen. Im Rahmen der Vergemeinschaftung wäre ein euro- päischer Einlagensicherungsfonds (Deposit Insurance Fund – DIF) zu etablieren, in den sukzessiv die Mittel aus den natio- nalen Einlagensicherungen übertragen werden. Dem Kom- missionsvorschlag folgten bis heute viele teils kontrovers geführte Diskussionen über Sinn, Möglichkeiten und Gerech- tigkeit eines europäischen Einlagensicherungssystems. Am Beispiel von EDIS lässt sich zeigen, dass Risiken für Lan- desbausparkassen und andere Institute entstehen können, die vorher nicht existierten. So könnten solvente Institute durch entstehende hohe und wiederkehrende Nachschuss- pflichten für die europäische Einlagensicherung unnötiger- weise in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht werden. Bei Umsetzung von EDIS haftet nicht mehr das Institut für seine Risiken, sondern die Haftung würde auf solvente dritte Institute übergehen. Ein solches europäisches Einlagensiche- rungssystemwürde folglich Fehlanreize für das Management sowie grenzüberschreitende Ansteckungsrisiken provozieren. Dies kann nicht im Sinne der EU und seiner Bürger sein. Daher lehnenwir eine europäische Einlagensicherung ab und setzen uns für die Beibehaltung der nachweislich stabilisierend wir- kenden Institutssicherungssysteme ein.

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