Jahresbericht 2015

7 I. Vermögensbildung und Bausparen Dieses grundsolide und Krisen vorbeugende System des Bausparens gerät durch die Nullzinspolitik der EZB stark unter Druck. Denn die Bausparkassen müssen Spargelder, die sie nicht als Darlehen vergeben, nach den Vorgaben des Bausparkassengesetzes überwiegend in risikoarme Wertpa- piere anlegen, die aufgrund der EZB-Nullzinspolitik jedoch kaum noch verzinst werden. Die Bausparkassen haben auf diese Situation bereits mit umfangreichen Gegensteuerungsmaßnahmen reagiert. Dazu gehören zum einen die Umsetzung von Kosten­ senkungsprogrammen bei den Instituten (u. a. Personalein- sparungen, Verschlankung des Vertriebs bis zu Filialschlie- ßungen, Prozessoptimierungen), zum anderen aber auch eine Änderung der Geschäftspolitik in Richtung einer stär- keren Konzentration auf finanzierungsorientierte Bauspar- produkte. Zur Gegensteuerung gehört darüber hinaus das unpopuläre Kündigen von meist jahrzehntealten Bausparverträgen, für die der Darlehensanspruch entfallen ist („übersparte Verträ- ge“), oder bei denen keine Finanzierungsabsicht mehr be- steht (sogenannte „Fortsetzerkündigungen“, etwa wenn zehn Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife kein Darlehen in Anspruch genommen wurde). Wenn Bausparer so lange wie möglich von der für heutige Verhältnisse hohen Guthabenverzinsung ihrer alten Verträge profitieren möchten, ist dies – gerade bei fehlenden Anlage­ alternativen – aus Sicht der Kunden verständlich, widerspricht aber dem Kerngedanken des Bausparens: dem Sparen in der Gemeinschaft zur Erreichung eines zinsgünstigen Darlehens. Die Funktionsfähigkeit des Bausparsystems kann auch bei extrem niedrigen Zinsen aufrecht erhalten werden. Vor­ aussetzung ist, dass die Bausparkassen die notwendige Balance zwischen Spar- und Darlehensseite herstellen. Die Bausparkasse trägt auch Verantwortung, dass in einer Gesamtschau die Vorteile des Produkts Bausparvertrag erhalten bleiben. Dazu gehören die hohe Flexibilität und die vielen Wahlmöglichkeiten, von denen Bausparer auch künf- tig profitieren sollen. So haben sie die Möglichkeit, ihren Vertrag schneller oder langsamer zu besparen, ein Bauspar- darlehen schneller oder langsamer zurückzuzahlen und bei Erreichen der Zuteilungsreife das Darlehen sofort oder spä- ter in Anspruch zu nehmen. Es ist nicht im Sinne der Bau- sparergemeinschaft, Anlegern ohne Finanzierungsziel zeit- lich unbegrenzt Dauervorteile zu ermöglichen. Nachdem inzwischen die Zulässigkeit der Kündigung „über- sparter“ Bausparverträge nicht mehr in Frage gestellt wird, ø Hypothekenzins: , %          6,76 % Feb. 2000 4,16 % Sept. 2005 5,30 % Aug. 2008 4,50 % Apr. 2011 1,91 % März 2015 Entwicklung der Hypothekenzinsen Durchschnittlicher Effektivzins bei  -Jähriger Zinsbindung (in Prozent) Quelle: Deutsche Bundesbank

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