Jahresbericht 2016

8 JAHRESBERICHT 2016 2. Bausparförderung Mit der Förderung des Bausparens durch die Wohnungs- bauprämie (WoP) als staatlichem Förderinstrument wurden auch 2016 wieder kräftige Sparanreize zum Vermögensauf- bau initiiert. Die große Hebelwirkung, die durch die sozial treffsicher gestaltete Bausparförderung erzielt wird, veran- schaulichen die folgenden Zahlen: Um die WoP in Höhe von 45 Euro zu erhalten, muss individuell mindestens der gut 11-fache Betrag (512 Euro) gespart werden. Hochgerechnet auf das aktuelle Fördervolumen für die Wohnungsbauprä- mie (laut aktuellem Finanzbericht der Bundesregierung ist 2016 mit Ausgaben von 217 Millionen Euro zu rechnen) wird dadurch bereits eine Sparleistung auf Bausparverträge von rund 2,5 Milliarden Euro mobilisiert. Die tatsächlich erbrachten Sparleistungen und die späteren Tilgungsraten für Darlehen liegen weit höher. Sie erreichen etwa das 30-fache der Wohnungsbauprämie und führen im Ergebnis zum Aufbau beträchtlichen Wohnungsvermögens der Haushalte, das zu Erwerbszeiten gutes Wohnen in den eige- nen vier Wänden ermöglicht und später die Rente in Form des mietfreien Wohnens spürbar aufbessert. Speziell für junge Leute ist die Wohnungsbauprämie ein wichtiger Anreiz für den frühzeitigen Start mit zielgerichte- tem Vorsparen für die Wohneigentumsbildung. Dank der Wohnungsbauprämie wird der Ansparprozess für Wohnei- gentum um 10 Jahre nach vorn gezogen. Allerdings weisen die rückläufigen Ausgaben des Bundes für die Wohnungs- bauprämie darauf hin, dass es an der Zeit ist, die Förderbe- dingungen zu verbessern. Durch die Nichtanpassung der Einkommensgrenzen an die allgemeine Preis- und Lohnent- wicklung sind viele Sparer aus der Förderberechtigung „her- ausgewachsen“. Gerade in der aktuellen Niedrigzinssituation bedarf es spür- barer staatlicher Anreize, um die privaten Haushalte weiter- hin zum Sparen und zur privaten Vorsorge zu motivieren. Auf diese Weise könnte der Staat auch ein wenig von den Zinseinsparungen zurückgeben, von denen er aktuell beson- ders profitiert. Und er könnte einen im Kontext der umstrit- tenen Nullzinspolitik der EZB (die einen Anreiz bietet, sich zu verschulden statt zu sparen) einen Beitrag dazu leisten, dass die für die langfristige Stabilität des Finanzsystems wichtige Sparkultur nicht beschädigt wird. Gleiches gilt für die Arbeitnehmersparzulage für vermö- genswirksame Leistungen (vL). Auch die hierfür geltenden Einkommensgrenzen (siehe Tabelle) sollten an die allgemei- nen Preis- und Lohnsteigerungen angepasst werden, um zu erreichen, dass mit diesem Förderinstrument weiterhin breite Schichten der Bevölkerung erreicht werden. Denn die Förderbedingungen Wohnungsbauprämie Jährlich max. geförderte Sparleistung (Bemessungsgrundlage) Ledig Verheiratet 1.024 Euro Höhe der Wohnungsbauprämie 8,8 Prozent Maximale Prämie Einkommensgrenze (max. zu versteuerndes Jahreseinkommen) 90,11 Euro 51.200 Euro 512 Euro 8,8 Prozent 45,06 Euro 25.600 Euro Förderbedingungen für Vermögenswirksame Leistungen auf Bausparverträge Arbeitnehmersparzulage Jährlich max. geförderte Sparleistung (Bemessungsgrundlage) Bindungsdauer  Jahre; *Verdopplung bei Zusammen- veranlagung von Verheirateten 470 Euro* Höhe der Sparzulage 9 Prozent Maximale Sparzulage 42,30 Euro* Einkommensgrenze (zu versteuerndes Jahreseinkommen) 17.900 Euro Alleinstehende 35.800 Euro Verheiratete

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