Rückenwind 02/2024

59 VERKEHRSPOLITIK allem auch der hier zuständige Landesbetrieb „Straßen.NRW“ und der Rhein-Sieg-Kreis mit seinem Straßenverkehrsamt. Die Position des ADFC ist klar: Baulich kann eine Verkehrsinsel als Querungshilfe oder eine Ampel installiert werden. Als Sofortmaßnahme sollte dort eine Tempobeschränkung auf höchstens 60 km/h angeordnet werden. Es ist an der Zeit, dass die Landesregierung ihre proklamierte „Vision Zero“, also einen Verkehr ohne tödliche Unfälle, auch mit konkreten Maßnahmen untermauert. Die Überquerung der L158 „An den drei Steinen“ wäre dafür ein guter Präzedenzfall. Andreas Stümer Sprecher OG Wachtberg Hier wie dort: Wichtige, aber ungesicherte Querungen vielbefahrener Landstraßen ohne Tempolimit - wie lange noch? Quelle: OpenStreetMap Verkauf Fahrräder und Zubehör: Hermannstr. 28-30 53225 Bonn (Beuel) Di-Fr 12-19 Sa 9-14 Werkstatt Reparatur und Ersatzteile: Hermannstr. 27 Di 8-19 Mi-Fr 12-19 Sa 9-14 Telefon 0228 4336603 Di-Fr 13-16 eMail info@radladen-hoenig.de

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