Jahresbericht 2018

11 I Vermögensbildung und Bausparen kürzte Laufzeit quasi als Sondertilgung zum Zuge, indem die Begünstigten einige Jahre früher ihre Wohnimmobilie abbe­ zahlen als ohne die Förderung. In der Finanztest-Spezialausga­ be „Meine Immobilie“ 5/2018 bestätigt die Zeitschrift erneut: „Durch die Riester-Zulagen, Steuervorteile und Zinsersparnisse wird die Finanzierung der eigenen vier Wände oft um etliche Tausend Euro günstiger“. In der Novemberausgabe 2017 hatte „Finanztest“ zuvor schon geschrieben, dass Riester-geförderte Bausparverträge „erste Wahl für Sparer sind, die mittel- und langfristig in die eigenen vierWände ziehenwollen. Sie sichern so einenTeil ihrer Finanzierung gegen steigende Zinsen ab und profitieren von der staatlichen Förderung“. Dennoch hat die Dynamik im Neugeschäft zuletzt auch bei Wohn-Riester nachgelassen, was ganz überwiegend auf das mittlerweile schlechtere Image des „Geld-Riesters“ zurückzu­ führen sein dürfte, das auch auf die Eigenheimrente abstrahlt. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass der aktuelle Ruf des „Geld-Riesters“ insbesondere demniedrigen Kapitalmarktzins­ niveau geschuldet ist und nicht den Produkten oder der För­ dersystematik angelastet werden sollte. Hinzu kommt, dass nach wie vor das Wissen über die private Altersvorsorgeförde­ rung in der Bevölkerung wenig ausgeprägt ist. Umfragen zufolge können 60 Prozent der Menschen nicht genau sagen, was sich hinter „Riester“ verbirgt. Gerade diese Gruppe dürfte Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Maximale Zulagen in Euro Vermögensaufbau mit Wohn-Riester Unter Jahre. *      . Single Verheiratet Verheiratet,  Kind Verheiratet, Kinder  „… „  „   „ „ †  Jährliche Grundzulage Jährliche Kinderzulage Einmaliger Starter-Bonus* … … … … … … … besonders empfänglich für eine negative öffentliche Grund­ stimmung sein, die in der jüngeren Vergangenheit oft im Zuge politischer Diskussionen entstanden ist. Die Große Koalition hatte mit ihrer Entscheidung zum Ende der letzten Legislaturperiode, parallel zur betrieblichen Alters­ vorsorge auch die private Altersvorsorge zu stärken, ein klares Signal gesetzt, dass sie an der Förderung der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge als gleichberechtigter Säule festhalten will. So wurde die Grundzulage, die jeder förderberechtigte Riester-Sparer erhält, zum1. Januar 2018 von 154 auf 175 Euro erhöht. Außerdem darf beimWohn-Riester eine unschädliche Unterbrechung der Eigennutzung von fünf Jahren erfolgen. Mit diesen Maßnahmen wurden auch Spekulationen über grundlegende Veränderungen der Rahmenbedingungen der privaten Altersvorsorge ein Ende gesetzt. Auch in der jetzigen Großen Koalition geht es deshalb folge­ richtig um die Frage, wie die Akzeptanz von „Riester“ weiter verbessert werden kann. Denn das Regelwerk der (Wohn-) Riester-Rente insgesamt ist immer noch kompliziert und admi­ nistrativ aufwendig. Wichtiger „Hebel“ ist insbesondere die Vereinfachung des Zulagenverfahrens für Anbieter ebenso wie für staatliche Stellen mit dem Ziel, den hohen administrativen Aufwand zu reduzieren und eine noch bessere Ausschöpfung der Zulagenansprüche auf Kundenseite sicherzustellen. Spezi­ ell beim Wohn-Riester ist es darüber hinaus an der Zeit, die Verzinsung des sogenannten Wohnförderkontos (es bildet die Grundlage für die nachgelagerte Versteuerung) auf ein markt­ gerechtes Niveau abzusenken. Alle Anbieter privater Altersvor­ sorgeverträge sind darüber hinaus aufgerufen, die Vorteile von (Wohn-)Riester stärker bewusst zu machen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTM5Mjg=