Jahresbericht 2018

17 II Wohnungsbau und Wohnungspolitik mie“. Diese Wirkung ist gewünscht, denn jede Familie, die jetzt nicht oder erst später in die attraktiveren Städte zieht, entlastet dort den Wohnungsmarkt. Die häufig zu hörende Kritik, vom Baukindergeld würden nur ein „Stroh­ feuer“ ausgehen und Mitnahmeeffekte erzeugt, ist unbe­ rechtigt. Denn das bereits modellhaft nachweisbare Zusatzpotenzial an Ersterwerbern kann dazu beitragen, den negativen Trend bei Baugenehmigungen von Ein- und Zweifamilienhäusern mindestens zu bremsen. Tatsächlich dürfte die zeitlich befristete Förderung einen gewissen Mobilisierungseffekt bewirken, da sich viele Familien erst jetzt ernsthaft mit dem Thema Wohneigentumsbildung (auch im Bestand) auseinandersetzen. Das Baukindergeld, das seit September 2018 über die KfW beantragt werden kann, wird von Familien, die in die eige­ nen vier Wände ziehen wollen, gut angenommen. Seit September 2018 bis März 2019 sind bei der KfW 82.800 Anträge auf Baukindergeld eingegangen. Mehr als 120.000 Kinder würden damit nach KfW-Angaben von der Förde­ rung des selbst genutzten Wohneigentums profitieren. Bezogen auf die Einwohnerzahl werden die meisten Anträ­ ge in Niedersachsen, im Saarland und in Brandenburg gestellt. Die Kritik, dass bis Ende 2018 nur 15 Prozent der Förderanträge für Neubauten gestellt wurden, greift zu kurz. Denn einerseits zielte das Baukindergeld vor allem auf die Förderung der Wohneigentumsbildung ab und nicht des Neubaus. Sie wirkt dadurch als Haltefaktor im ländlichen Raum und vermeidet zusätzliche Nachfrage in ohnehin angespannten Wohnungsmärkten. Andererseits sind 15 Prozent Neubauquote auch vergleichsweise hoch, denn Anträge werden nur für solche Wohnungen bewil­ ligt, deren Bau nach dem 1. Januar 2018 genehmigt wurde und die im Moment der Antragstellung schon bewohnt werden. Das erklärt, warum der Anteil der Neubauten erst langsam wächst. Nach Angaben der KfW lag er zum Beginn des Jahres bereits bei 20 Prozent. Darüber hinaus zeigt eine interne Auswertung der Aus­ zahlungsbestätigungen der KfW, dass das Baukindergeld auch tatsächlich die Zielgruppe erreicht, nämlich junge Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen. Drei Viertel der Haushalte, die von der Förderung profitieren, verfügen über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von unter 50.000 Euro. Das Baukindergeld ist damit eine effektive Förderung, die jedoch nur kurzfristig wirkt. Auch vor dem Hintergrund ihrer Haushaltswirkung wurde sie zunächst bis zum Jahr 2020 befristet. Es ist daher nur konsequent, dass die Bun­ desregierung weitere Eigenkapital unterstützende Maß­ nahmen plant, mit denen mittelfristig die Wohneigen­ tumsbildung gestärkt wird. Dazu gehört nach den Beschlüssen des Wohngipfels vom September 2018 insbe­ sondere die Verbesserung der Wohnungsbauprämie. Die Sparförderung setzt dort an, wo das größte Hindernis für den Wohneigentumserwerb besteht, nämlich dem Mangel an Eigenkapital. Die Förderung des Aufbaus von Eigenkapi­ tal als Grundlage für eine sichere Wohnungsbaufinanzie­ rung hat sich jahrzehntelang bewährt und ist fester Bestandteil der deutschen Finanzierungskultur, die auf Festzinsen, niedrigen Beleihungsausläufen und Rückfüh­ rung von Darlehen spätestens bis zum Eintritt ins Ren­ tenalter setzt.

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