Jahresbericht 2018

8 JAHRESBERICHT 2018 Millionen Euro noch vor einigen Jahren auf nunmehr nur noch rund 200 Millionen Euro pro Jahr, dass es an der Zeit ist, die Förderbedingungen zu verbessern. Durch die Nicht­ anpassung der Einkommensgrenzen an die allgemeine Preis- und Lohnentwicklung sind inzwischen viele Bauspa­ rer „aus der Förderung gefallen“. Die Große Koalition ist deshalb auf dem richtigen Weg, wenn sie – wie im Koalitionsvertrag vereinbart und beim „Wohngipfel“ vom September 2018 bekräftigt – die Anreize zum frühzeitigen Eigenkapitalaufbau durch eine Verbesse­ rung der Wohnungsbauprämie stärkt. Von einer verbesser­ ten Wohnungsbauprämie, die wieder breite Schichten der Bevölkerung erreicht, würde eine wichtige Signalwirkung für kontinuierliche Sparprozesse und einen langfristig ori­ entierten Vermögensaufbau ausgehen. Mit einem für den Staat verhältnismäßig geringen Auf­ wand regt die Wohnungsbauprämie den Aufbau von Eigen­ kapital an, welches später zum Erwerb einer selbst genutz­ ten Immobilie verwendet werden kann. Wer mehr Eigenka­ pital einbringt, senkt die Belastung aus einer Fremdfinan­ zierung – sowohl mit Blick auf den Fremdkapitalbedarf als auch auf den Zinssatz des Immobiliendarlehens. Auch gesamtwirtschaftlich betrachtet ist es richtig, den Eigenka­ pitalaufbau zu stärken statt Verschuldung zu belohnen. Wenn in einer Volkswirtschaft weniger Fremdkapital zur Immobilienfinanzierung aufgenommen und mehr Eigenka­ pital eingebracht wird, wird das Risiko kreditfinanzierter Preisblasen auf den Immobilienmärkten minimiert. Eine Begünstigung der Verschuldung dagegen, insbesondere von Haushalten, die bisher keine „Spar-Historie“ vorweisen kön­ nen, birgt nach allen Erfahrungen, wie u. a. die US-Subpri­ me-Krise gezeigt hat, am Ende makroökonomische Risiken. Mit dem Bausparen sichern sich private Haushalte zugleich gegen das Risiko wieder steigender Zinsen ab. Kritiker führen gerne an, dass in den Genuss der Wohnungs­ bauprämie nur Bezieher niedriger und mittlerer Einkom­ men kämen, die sich kein Wohneigentum leisten könnten. Das würde aber voraussetzen, dass die begünstigten Haus­ halte auf alle Zeit dasselbe Einkommen beziehen würden Förderbedingungen Wohnungsbauprämien Jährlich maximal geförderte Sparleistung (Bemessungsgrundlage) Ledig Verheiratet 1.024 Euro Höhe der Wohnungsbauprämie 8,8 Prozent Maximale Prämie Einkommensgrenze (maximal zu versteuern- des Jahreseinkommen) 90,11 Euro 51.200 Euro 512 Euro 8,8 Prozent 45,06 Euro 25.600 Euro 2 Bausparförderung Mit der Förderung des Bausparens durch die Wohnungsbau­ prämie (WoP) als staatlichem Förderinstrument wurden auch 2018 wieder kräftige Sparanreize zum Vermögensaufbau initiiert. Die große Hebelwirkung, die durch die sozial treffsi­ cher gestaltete Bausparförderung erzielt wird, veranschauli­ chen die folgenden Zahlen: Um die WoP in Höhe von 45 Euro zu erhalten, muss individuell mindestens der gut 11-fache Betrag (512 Euro) gespart werden. Hochgerechnet auf das aktuelle Fördervolumen für die Wohnungsbauprämie wird dadurch bereits eine Sparleistung auf Bausparverträge von rund 2,2 Milliarden Euro pro Jahr mobilisiert. Die tatsächlich erbrachten Sparleistungen und die späteren Tilgungsraten für Darlehen liegen jedoch weit höher. Sie erreichen etwa das 30-Fache der WoP und führen im Ergebnis zum Aufbau von beträchtlichem Wohnungsvermögen der Haushalte, das zu Erwerbszeiten gutes Wohnen in den eigenen vier Wänden ermöglicht und später als Alterssicherung die Rente in Form des mietfreien Wohnens spürbar aufbessert. Speziell für junge Leute ist die Wohnungsbauprämie ein wichtiger Anreiz für den frühzeitigen Start zum zielgerich­ teten Vorsparen für die Wohneigentumsbildung. Dank der Wohnungsbauprämie wird hier der Ansparprozess für Wohneigentum um zehn Jahre nach vorn gezogen. Allerdings zeigen die rückläufigen Ausgaben des Bundes für die Wohnungsbauprämie von durchschnittlich rund 350

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