Jahresbericht 2018

9 I Vermögensbildung und Bausparen Förderbedingungen für vermögenswirksame Leistungen auf Bausparverträge Arbeitnehmersparzulage Jährlich maximal geförderte Sparleistung (Bemessungsgrundlage) Bindungsdauer  Jahre; *Verdopplung bei Zusammen- veranlagung von Verheirateten. 470 Euro* Höhe der Sparzulage 9 Prozent Maximale Sparzulage 42,30 Euro* Einkommensgrenze (zu versteuerndes Jahreseinkommen) 17.900 Euro Alleinstehende 35.800 Euro Verheiratete und von Lohnerhöhungen ausgeschlossen wären. Diese Idee ist reichlich unrealistisch. Tatsächlich steigen viele Menschen am Anfang ihres Erwerbslebens durch die Woh­ nungsbauprämie ins zweckgerichtete Vorsparen ein und legen weiterhin Geld „auf die hohe Kante“, auch wenn sie aus der Förderberechtigung „herausgewachsen“ sind. Abge­ sehen davon stellt auch der Erwerb eines Anteils im genos­ senschaftlichen Wohnen eine wohnungswirtschaftliche Verwendung dar – dieser Weg steht also auch offen. Eine nicht zu unterschätzende Wirkung für den Einstieg in mittel- und langfristige Vermögensbildungsprozesse haben die mit der Arbeitnehmersparzulage geförderten vermö­ genswirksamen Leistungen (vL). Auch bei diesem Förderin­ strument sind die geltenden Einkommensgrenzen (siehe Grafik) seit über 20 Jahren nicht mehr angepasst worden, sodass der Kreis der Förderberechtigten kontinuierlich gesunken ist. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt aktuell 9 Prozent; gefördert wird eine Anlagesumme von 470 (Ledige) bzw. 940 (Verheiratete) Euro pro Jahr. Die Sparzulage beträgt damit maximal 43 Euro für Ledige und 86 Euro für Verhei­ ratete. Mit einer deutlichen Anhebung der Einkommens­ grenzen, etwa orientiert an der allgemeinen Preissteige­ rung, sowie einer Erhöhung der Fördersätze könnten zwei­ fellos wieder mehr Sparer erreicht werden, auch für den Aufbau von dringend benötigtem Eigenkapital für den späteren Wohneigentumserwerb. Gerade in der aktuellen Nullzinsphase bedarf es spürbarer staatlicher Anreize, um die privaten Haushalte weiterhin zum Sparen und zur privaten (Alters-)Vorsorge zu motivie­ ren. Auf diese Weise kann der Staat auch ein wenig von den Zinseinsparungen zurückgeben, von denen er in dieser Situ­ ation besonders profitiert. Gleichermaßen kann er im Kon­ text der Nullzinspolitik der EZB, die eher Anreize schafft, sich zu verschulden anstatt zu sparen, einen Beitrag dazu leisten, dass die für die langfristige Stabilität des Finanzsys­ tems wichtige Sparkultur nicht beschädigt wird.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTM5Mjg=