Jahresbericht 2019

20 JAHRESBERICHT 2019 Preisauftrieb mündet. Sicher ist, dass es darauf keine pau- schale Antwort für ganz Deutschland gibt. Abgesehen von der regional unterschiedlichen wirtschaftlichen Betroffen- heit durch die Corona-Folgen spielen auch Binnenwande- rungstrends eine Rolle, beispielsweise die Renaissance der Speckgürtel und das Aufkommen sogenannter „Ausweich- städte“ wie das zwischen Karlsruhe und Stuttgart gelegene Pforzheim oder das gut an Berlin angebundene Branden- burg an der Havel. Hinzu kommt die unterschiedlich inten- sive Bautätigkeit, die darüber bestimmt, wo sich die Ange- botssituation entspannt und wo nicht. Last but not least gilt es, den langfristigen Einfluss der Pandemie-Erfahrungen auf die Wohnvorlieben und auf die Arbeitswelt zu beobachten. Je nach dem, in welchem Aus- maß Homeoffice von der Ausnahme zur Regel wird und die Bundesbürger den Charme des Land- oder Vorstadtlebens neu entdecken, wird auch die Lage auf den Immobilien- märkten anders zu bewerten sein. Spannend bleibt vor diesem – doch eher ungewissen – Hin- tergrund auch die Frage, ob sich in Deutschland eine Immo- bilienblase entwickelt oder bereits entwickelt hat, ob und wann eine solche Blase platzen könnte und vor allem: Ob ein etwaiger Preisrückgang die Finanzstabilität gefährdet. Zwar attestiert die Bundesbank den hiesigenWohnimmobi- lien schon seit Jahren eine Überbewertung von 15 bis 30 Prozent, und auch andere Experten weisen darauf hin, dass sich Kaufpreise und Mieten beziehungsweise Einkom- men auseinanderentwickelt haben. Auf einen Preissturz in solchen Dimensionen deutet derzeit aber – unter Vorbehalt der Corona-Spätfolgen – nichts hin. Dass selbst Preiskorrek- turen hierzulande keine Krise des Finanzsystems auslösen würden, haben die Aufseher von Bundesbank und Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihren jüngsten Berichten bestätigt. Ein Grund dafür ist, dass die Vergabe vonWohnimmobilienkrediten zwar leicht zunimmt, aber nicht explodiert, und vor allem so strenge Vergabe- standards gelten wie eh und je. 4 Klimaschutz Unter dem Eindruck der Fridays-for-Future-Proteste stand das Jahr 2019 bundespolitisch auch im Zeichen des Klima- schutzes: Nach langem Ringen präsentierte die Bundes- regierung im Herbst schließlich ihr Klimapaket. Dass es Kri- tik von allen Seiten hagelte, ist soweit nicht ungewöhnlich. Den einen gingen die geplanten Maßnahmen zu weit, den anderen nicht weit genug. Insbesondere mit Blick auf den Gebäudesektor, der neben dem Verkehrsbereich und der allgemeinen CO 2 -Bepreisung im Fokus des Interesses stand, ist es aber tatsächlich gelungen, mit Augenmaß zu agieren und auch die Eigenheimbesitzer mitzunehmen. Der Gedanke des Förderns und Forderns kommt im Klimapa- ket durchaus zum Tragen, und zwar in dieser Reihenfolge: Die Reglementierung der Heizungsart – sprich das langfristi- ge Verbot von Ölheizungen – sowie der Anstieg des CO 2 - Preises greifen erst nach und nach. Umgesetzt wurde das Heizungsverbot im Rahmen des im Sommer 2020 von Bun- destag und Bundesrat abgesegneten Gebäudeenergiegeset- zes. Ab 2026 dürfen in bestehende Gebäude nur noch dann neue Ölheizungen eingebaut werden, wenn der Wärmebe- darf im Haus teilweise über erneuerbare Energien gedeckt wird. Ein Zwang zum Austausch besteht für Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind. Der nationale CO 2 -Emissionshandel beginnt 2021 mit einem Einstiegspreis von 25 Euro je Tonne. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums verteu- ert sich Heizöl dadurch um 8 Cent je Liter. Bis 2026 steigt der Preis für eine Tonne CO 2 sukzessive auf 55 bis 65 Euro. Die verbesserten Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung und das klimafreundlichere Heizen können indes schon seit 2020 in Anspruch genommen werden. Neu für selbstnutzende Wohneigentümer ist, dass die Ausgaben für die energetische Sanierung nun auch steuerlich geltend gemacht werden können und dass auch Einzelmaßnahmen gefördert werden (Tabelle): 20 Prozent der Kosten und maximal 40.000 Euro können verteilt über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden. Der Austausch von Ölheizungen wird mit bis zu 45 Prozent bezuschusst. Die bisherigen Fördermöglichkeiten über Zuschüsse und zins- verbilligte Kredite mit Tilgungszuschuss bei der KfW bleiben bestehen und wurden zudem verbessert. Energieberatungs-

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