Jahresbericht 2019

7 I VERMÖGENSBILDUNG UND BAUSPAREN 2 Bausparförderung Mit der Wohnungsbauprämie belohnt der Staat das eigen- verantwortliche und frühzeitige Sparen für Wohneigentum. Eine gute Sache also – und das schon seit 1952. Die Grund- idee der Wohnungsbauprämie ist zeitlos: Sie signalisiert, dass es auch mit einem nicht allzu üppigen Einkommen gelingen kann, Vermögen aufzubauen – und sie hilft dabei eben auch ganz konkret. Allerdings wurde dieses Signal in den vergangenen Jahren schwächer, wie auch an den sinken- den Ausgaben des Bundes für die Sparförderung abzulesen war: Im Jahr 2018 musste der Bund nur noch 162 Milliarden Euro für die Wohnungsbauprämie aufbringen – nicht einmal mehr halb so viel wie 2015 und etwa ein Drittel dessen, was Ende der 2000er Jahre erforderlich war. Zuletzt hatten teilweise selbst Berufsanfänger keinen Anspruch mehr auf die Prämie, weil sie „zu viel“ verdienten. Für eine alleinstehende Krankenschwester beispielsweise galt dies schon ab dem zweiten Berufsjahr. Der einfache Grund dafür war, dass die letzte Anpassung der Einkom- mensgrenzen für die Förderberechtigung bereits mehr als zwei Jahrzehnte zurücklag. Doch das ändert sich nun. Von 2021 an können wieder mehr Menschen die Wohnungsbau- prämie bekommen und sie wird auch deutlich attraktiver (Grafik): Die Einkommensgrenzen werden an die allgemeine Preisstei- gerung angepasst und um fast 37 Prozent auf ein zu versteu- erndes Jahreseinkommen von 35.000 Euro für Alleinstehen- de und 70.000 Euro für Paare angehoben. Das zugehörige Bruttoeinkommen liegt je nach individuellen Abzügen noch um einiges darüber. Der maximal förderfähige Sparbetrag erhält ebenfalls einen Inflationsausgleich und steigt auf 700 beziehungsweise 1.400 Euro. Der Fördersatz wird zugleich von 8,8 auf 10 Prozent erhöht. Damit steigt der maximale Sparzuschuss des Staates für Sing- les von 45 auf 70 Euro und für Verheiratete von 90 auf 140 Euro. Dies bedeutet eine Erhöhung der Förderbeträge um50 Prozent. Wenn sich nun dank der verbesserten Wohnungsbauprämie eine substanzielle zusätzliche Zahl von Sparern quasi selbst dazu verpflichtet, Geld für Wohneigentum auf die hohe Kante zu legen, die es vorher nicht getan hätte, ist viel für die künf- tige Wohneigentumsbildung gewonnen. Schließlich werden Mieterhaushalte, die über einen Bausparvertrag verfügen, mit weit höherer Wahrscheinlichkeit zu Eigentümern als Mie- ter, die nicht bausparen. Erstrebenswert ist dies nicht nur aufgrund individueller Präferenzen, sondern auch aus gesell- schaftlicher Sicht, wie zuletzt eine ganze Reihe von Untersu- chungen gezeigt hat. Demnach entpuppt sich Wohneigen- tum immer stärker als Schlüssel zur Bekämpfung von Vermö- gensungleichheit. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bei- spielsweise hat im Zuge einer Auswertung von Daten des Sozio-oekonomischen Panels herausgefunden, dass Eigen- tümer einer selbst genutzten Immobilie im Jahr 2017 über ein durchschnittliches Vermögen von gut 225.000 Euro verfüg- ten, Mieter dagegen lediglich über ein Neuntel davon, näm- lich rund 24.000 Euro. Diese immense Diskrepanz ist auch darauf zurückzuführen, dass Wohneigentümer vom Immo- bilienpreisanstieg der vergangenen Jahre profitiert haben – die einzige Erklärung ist das aber nicht. Hinzu kommt noch das Phänomen, dass sich Wohneigentümer gleichsam reich sparen. Dazu gehört jedoch nicht nur eine überdurchschnitt- Quelle: LBS Verbesserung der Wohnungsbau- prämie ab 2021 Förder- satz 1 % , % max. geförderte Sparleistung 1. Euro 1. Euro  Euro 1 Euro Singles Verheiratete Einkommens- grenzen . Euro 1. Euro . Euro . Euro Singles Verheiratete ab 1 bislang

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